Leinenpflicht in Vorarlberg
Teilweise LeinenpflichtVorarlberg hat strenge Regelungen: An öffentlichen Orten müssen Hunde an der Leine geführt oder mit Maulkorb versehen werden.
Gesetzliche Grundlage
Vorarlberger Gesetz über das Halten von Hunden
Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Öffentliche Orte: Leine oder Maulkorb.
Bußgelder
Bis 3.600 EUR bei Verstößen
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Hundewiesen
- Eigenes eingezäuntes Grundstück
Besonderheiten
- Bregenz: Leinenpflicht in der Innenstadt und am Seeufer
- Öffentliche Verkehrsmittel: Maulkorbpflicht
- Registrierungspflicht und Chip-Pflicht für alle Hunde
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.