Zum Inhalt springen

Leinenpflicht in Deutschland

In Deutschland gibt es keine bundesweite Leinenpflicht. Jedes der 16 Bundesländer regelt eigenständig, wo und wann Hunde an die Leine müssen. Nur Berlin (seit 2016) und Hamburg (seit 2006) haben eine generelle Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen. In den übrigen 14 Bundesländern entscheiden die Kommunen über lokale Vorschriften.

Die Bußgelder reichen von 25 EUR für einfache Verstöße bis zu 50.000 EUR für Halter gefährlicher Hunde in Hamburg. Während der Brut- und Setzzeit (meist April bis Juli) gilt in den meisten Bundesländern eine zusätzliche Anleinpflicht in Wald und Flur. Für Listenhunde gelten fast überall verschärfte Regeln mit genereller Leinen- und Maulkorbpflicht.

Vergleich aller 16 Bundesländer

BundeslandRegelungBußgeldBrut-/SetzzeitSachkunde
Baden-WürttembergKommunal25–500 EUR je nach Gemeinde und Verstoß01.04.–15.07.
BayernKommunal25–10.000 EUR je nach Verstoß und Gemeinde1. März–15. Juli
BerlinGenerell25-500 EUR, bei gefährlichen Hunden bis 10.000 EUR01.03.–31.07.
BrandenburgTeilweise50–5.000 EUR je nach Verstoß01.03.–15.07.
BremenTeilweise50–5.000 EUR15.03.–15.07.
HamburgGenerell50-500 EUR, bei Listenhunden bis 50.000 EUR
HessenKommunalBis 5.000 EUR nach § 77 HSOG1. März–30. Juni (manche Gemeinden bis 31. Juli)
Mecklenburg-VorpommernKommunal50–5.000 EUR01.03.–15.07.
NiedersachsenKommunalBis 10.000 EUR (§ 18 NHundG) bei Verstößen gegen das Hundegesetz; bis 5.000 EUR (§ 42 NWaldLG) bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in der freien Landschaft1. April–15. Juli
Nordrhein-WestfalenKommunal25–1.000 EUR, bei gefährlichen Hunden bis 100.000 EUR01.04.–15.07.
Rheinland-PfalzKommunal25–5.000 EUR je nach Verstoß
SaarlandTeilweise25–5.000 EUR01.03.–30.06.
SachsenKommunal25–5.000 EUR je nach Gemeinde und Verstoß
Sachsen-AnhaltTeilweise50–25.000 EUR01.03.–15.07.
Schleswig-HolsteinTeilweiseBis 10.000 EUR nach § 12 HundeG1. April–15. Juli
ThüringenKommunal20–5.000 EUR

Stand: März 2026. Klicke auf ein Bundesland für Details zu Bußgeldern, Listenhunde-Regeln und kommunalen Besonderheiten.

Übersicht nach Strenge

Generelle Leinenpflicht

Auf allen öffentlichen Flächen — nur in Auslaufgebieten frei

Teilweise Leinenpflicht

In Ortschaften und/oder auf bestimmten öffentlichen Flächen

Alle 16 Bundesländer

Baden-Württemberg

Kommunal

Keine landesweite Leinenpflicht. Jede der 1.101 Gemeinden regelt es selbst. Kampfhunde: Landesweite Leinen- und Maulkorbpflicht.

Bußgeld: 25–500 EUR je nach Gemeinde und Verstoß

Bayern

Kommunal

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen gelten. Kampfhunde (Kat. 1+2): landesweite Leinen- und Maulkorbpflicht.

Bußgeld: 25–10.000 EUR je nach Verstoß und Gemeinde

Berlin

Generell

Generelle Leinenpflicht. 1 Meter in Fußgängerzonen/ÖPNV, 2 Meter in Parks/Wald.

Bußgeld: 25-500 EUR, bei gefährlichen Hunden bis 10.000 EUR

Brandenburg

Teilweise

Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften und auf öffentlichen Straßen und Wegen. Seit Juli 2024: Keine Rasseliste mehr, dafür Registrierungspflicht für alle Hunde.

Bußgeld: 50–5.000 EUR je nach Verstoß

Bremen

Teilweise

Leinenpflicht in Innenstadt, öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen und belebten Bereichen. Bürgerpark: Leinenpflicht! KEIN Freilauf. 13 ausgewiesene Freilaufflächen im Stadtgebiet.

Bußgeld: 50–5.000 EUR

Hamburg

Generell

Generelle Anleinpflicht auf allen öffentlichen Flächen. Befreiung durch Gehorsamsprüfung möglich.

Bußgeld: 50-500 EUR, bei Listenhunden bis 50.000 EUR

Hessen

Kommunal

Keine landesweite Leinenpflicht für alle Hunde. Gefährliche Hunde (§ 2 HundeVO): Leinen- und Maulkorbpflicht landesweit. Alle anderen Hunde: kommunal geregelt.

Bußgeld: Bis 5.000 EUR nach § 77 HSOG

Mecklenburg-Vorpommern

Kommunal

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen, besonders streng in Badeorten an der Küste. Seit Juli 2022 keine Rasseliste mehr.

Bußgeld: 50–5.000 EUR

Niedersachsen

Kommunal

Keine landesweite generelle Leinenpflicht. Kommunen erlassen eigene Hundeverordnungen. Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung sind landesweit Pflicht.

Bußgeld: Bis 10.000 EUR (§ 18 NHundG) bei Verstößen gegen das Hundegesetz; bis 5.000 EUR (§ 42 NWaldLG) bei Verstößen gegen die Leinenpflicht in der freien Landschaft

Nordrhein-Westfalen

Kommunal

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunen entscheiden. Große Hunde (ab 40 cm/20 kg): Sachkunde + Haftpflicht Pflicht.

Bußgeld: 25–1.000 EUR, bei gefährlichen Hunden bis 100.000 EUR

Rheinland-Pfalz

Kommunal

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen. 3 Listenhunde-Rassen mit Leinen- und Maulkorbpflicht.

Bußgeld: 25–5.000 EUR je nach Verstoß

Saarland

Teilweise

Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Außerorts unter Kontrolle. 3 Listenhunde mit Leinen- und Maulkorbpflicht.

Bußgeld: 25–5.000 EUR

Sachsen

Kommunal

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen gelten. Gefährliche Hunde (§ 1 GefHundG): Landesweite Leinen- und Maulkorbpflicht.

Bußgeld: 25–5.000 EUR je nach Gemeinde und Verstoß

Sachsen-Anhalt

Teilweise

Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften und auf öffentlichen Wegen. Magdeburg: Generelle stadtweit geltende Leinenpflicht.

Bußgeld: 50–25.000 EUR

Schleswig-Holstein

Teilweise

Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, öffentlichen Grünanlagen, bei Veranstaltungen und in Mehrfamilienhäusern. Außerhalb: kommunal geregelt.

Bußgeld: Bis 10.000 EUR nach § 12 HundeG

Thüringen

Kommunal

Keine landesweite generelle Leinenpflicht. Kommunale Regelungen. Im Wald: GANZJÄHRIGE Leinenpflicht (ThürWaldG). Keine Rasseliste seit 2018.

Bußgeld: 20–5.000 EUR

Leinenpflicht in Österreich

In Österreich gilt in den meisten Bundesländern: Hunde müssen an öffentlichen Orten entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht

Hundefreundliche Orte entdecken

Finde Restaurants, Cafés und Ausflugsziele, die Hunde willkommen heißen — in deinem Bundesland.

Orte entdecken
Orte finden