Leinenpflicht in Salzburg
Generelle LeinenpflichtIn Salzburg müssen Hunde ausserhalb von Gebäuden und ausreichend eingezäunten Flächen entweder Maulkorb tragen oder so an der Leine geführt werden, dass jederzeit Kontrolle möglich ist - Leine ODER Maulkorb. Gefährliche Hunde (im Einzelfall festgestellt) immer Leine UND Maulkorb. Salzburg hat KEINE generelle Rasseliste, aber gefährliche Hunde brauchen Bewilligung der Gemeinde. Strafen nach § 26 S-LSG bis 2.180 EUR. In Naturschutz- und Jagdgebieten Anleinpflicht während Brut-/Setzzeit. ÖPNV (ÖBB, Salzburg AG): Leine und Maulkorb.
Gesetzliche Grundlage
Salzburger Landessicherheitsgesetz (S-LSG)
Generelle Regelung
Hunde sind ausserhalb von Gebäuden und ausreichend eingezäunten Flächen entweder mit Maulkorb oder an der Leine zu führen.
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Hund ohne Leine UND ohne Maulkorb im Ortsgebiet § 26 S-LSG | bis 2.180 EUR |
| Gefährlicher Hund ohne Bewilligung gehalten § 19 S-LSG, Bewilligung binnen 10 Tagen Pflicht | bis 2.180 EUR |
| Gefährlicher Hund von ungeeigneter Person geführt § 20 S-LSG | bis 2.180 EUR |
| Hundekot nicht entfernt Gemeindeverordnung Stadt Salzburg | 36-50 EUR |
| Hund auf Kinderspielplatz Stadt Salzburg Hundehalteverordnung, generelles Verbot | ab 50 EUR |
| Sachkundenachweis für gefährlichen Hund fehlt Theorie + Praxis + Wesenstest Pflicht | bis 2.180 EUR |
Brut- und Setzzeit
Keine eigene Brut-/Setzzeit-Regelung im S-LSG, Empfehlung der Salzburger Jägerschaft zur Anleinpflicht im Wald
In Salzburg keine landesweite Brut-/Setzzeit-Anleinpflicht. Im Wald gemäss Forstgesetz Betretungsrecht, aber Wildschutz ist zu beachten. Naturschutzgebiete (Hohe Tauern, Bluntautal) schreiben ganzjährig Leine vor. Jagdgesetz: wildernde Hunde dürfen unter Bedingungen erlegt werden.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Eingezäunte Privatgrundstücke
- Ausgewiesene Hundefreilaufzonen
- Service-, Therapie-, Jagd-, Dienst- und Rettungshunde im Einsatz
Kommunale Besonderheiten
Salzburg
- Leine ODER Maulkorb im gesamten Stadtgebiet ausserhalb Gebäude/Privatgrund
- Mirabellgarten und Stadtpark: Leinenpflicht
- Hundeauslaufzone Liefering (grösste Fläche, hinter Liefering Badesee)
- Kinderspielplatz-Verbot stadtweit
- Hundeabgabe Pflicht: ca. 50-90 EUR pro Jahr, je nach Status
- Chip- und Registrierungspflicht bei Anmeldung
- Salzburg AG (O-Bus): Leine UND Maulkorb
- Hundekot-Sackerl-Stationen flächendeckend
- Bewilligungspflicht für gefährliche Hunde durch Magistrat
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.