Leinenpflicht in Niederösterreich
Generelle LeinenpflichtIn Niederösterreich müssen Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet entweder an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Listenhunde und auffällige Hunde brauchen immer Leine UND Maulkorb. Strafen reichen bis 7.000 EUR, bei Uneinbringlichkeit bis 3 Wochen Ersatzfreiheitsstrafe. Eine eigene Brut-/Setzzeit-Regelung gibt es im Hundehaltegesetz nicht, in Naturschutzgebieten gilt jedoch ganzjährige Anleinpflicht. In Schulen, Spielplätzen, Einkaufszentren, Restaurants und Badeanstalten Leine und Maulkorb für alle Hunde.
Gesetzliche Grundlage
NÖ Hundehaltegesetz (NÖ HHG)
Generelle Regelung
Im Ortsgebiet gilt generell Leinen- oder Maulkorbpflicht. Listenhunde und auffällige Hunde immer mit beidem.
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Verstoss gegen Leinen-/Maulkorbpflicht (allgemein) § 10 NÖ HHG | bis 7.000 EUR |
| Listenhund ohne Leine und Maulkorb Verschärft | bis 7.000 EUR |
| Listenhund nicht bei Gemeinde gemeldet Meldepflicht binnen 14 Tagen | bis 7.000 EUR |
| Kein Sachkundenachweis Pflicht seit 01.06.2023 | bis 3.500 EUR |
| Hundekot nicht entfernt Gemeindeverordnung, je Gemeinde unterschiedlich | 36-72 EUR |
| Aggressionsfördernde Ausbildung Verboten nach § 5 NÖ HHG | bis 7.000 EUR |
Brut- und Setzzeit
Keine eigene Brut-/Setzzeit-Regelung im NÖ HHG, aber in Naturschutzgebieten ganzjährige Anleinpflicht
Im Naturland NÖ wird Hundehaltern empfohlen, in Wald und Flur während der Brut- und Setzzeit (März bis Juli) anzuleinen. Bodenbrüter wie Lerche, Kiebitz und Rebhuhn werden besonders gestört. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten gilt teils ganzjährige Anleinpflicht.
Listenhunde / Kampfhundeverordnung
Seit 01.06.2023 Pflicht: allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter, erweiterter für Listenhund- und Halter auffälliger Hunde. Gilt auch für Mischlinge mit nachweisbaren Rasseanteilen.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential nach § 2 NÖ HHG
Anzeigepflicht bei Gemeinde, erweiterter Sachkundenachweis (10 Stunden Theorie und Praxis), Leine UND Maulkorb auf öffentlichen Plätzen, Mindestalter Halter 16 Jahre.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Dienst-, Jagd-, Hirten-, Herdenschutz-, Wach-, Rettungs- und Therapiehunde im Einsatz
- Hunde bei Hundeausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen
- Eingezäunte Hundeauslaufzonen
Kommunale Besonderheiten
St. Pölten
- Allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht im gesamten Ortsgebiet
- Hundeabgabe regulärer Hund: ca. 50-65 EUR pro Jahr
- Hundeabgabe Listenhund: bis 800 EUR pro Jahr (Sondertarif)
- Promenade und Hauptplatz: Leinenpflicht durchgehend
- Hundeauslaufzonen am Ratzersdorfer See und Viehofner See ausgewiesen
- Spielplätze und Schulgelände: Hundeverbot
- Sachkundenachweis vor Anschaffung des Hundes verpflichtend
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.