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Leinenpflicht in Niederösterreich

Generelle Leinenpflicht

In Niederösterreich müssen Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet entweder an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Listenhunde und auffällige Hunde brauchen immer Leine UND Maulkorb. Strafen reichen bis 7.000 EUR, bei Uneinbringlichkeit bis 3 Wochen Ersatzfreiheitsstrafe. Eine eigene Brut-/Setzzeit-Regelung gibt es im Hundehaltegesetz nicht, in Naturschutzgebieten gilt jedoch ganzjährige Anleinpflicht. In Schulen, Spielplätzen, Einkaufszentren, Restaurants und Badeanstalten Leine und Maulkorb für alle Hunde.

Gesetzliche Grundlage

NÖ Hundehaltegesetz (NÖ HHG)

§ 2 NÖ HHG - Begriffsbestimmungen (Listenhunde, auffällige Hunde)§ 5 NÖ HHG - Allgemeine Sicherheitsbestimmungen§ 6 NÖ HHG - Leinen- und Maulkorbpflicht§ 8 NÖ HHG - Listenhunde, Sachkundenachweis§ 10 NÖ HHG - Verwaltungsübertretungen, Strafen
Letzte Änderung: Fassung 2026, zuletzt verschärft 01.06.2023 (NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung) Gesetzestext Stand: 2026-04

Generelle Regelung

Im Ortsgebiet gilt generell Leinen- oder Maulkorbpflicht. Listenhunde und auffällige Hunde immer mit beidem.

Bußgelder

VerstoßBußgeld
Verstoss gegen Leinen-/Maulkorbpflicht (allgemein) § 10 NÖ HHGbis 7.000 EUR
Listenhund ohne Leine und Maulkorb Verschärftbis 7.000 EUR
Listenhund nicht bei Gemeinde gemeldet Meldepflicht binnen 14 Tagenbis 7.000 EUR
Kein Sachkundenachweis Pflicht seit 01.06.2023bis 3.500 EUR
Hundekot nicht entfernt Gemeindeverordnung, je Gemeinde unterschiedlich36-72 EUR
Aggressionsfördernde Ausbildung Verboten nach § 5 NÖ HHGbis 7.000 EUR

Brut- und Setzzeit

01.04. – 15.07.

Keine eigene Brut-/Setzzeit-Regelung im NÖ HHG, aber in Naturschutzgebieten ganzjährige Anleinpflicht

Im Naturland NÖ wird Hundehaltern empfohlen, in Wald und Flur während der Brut- und Setzzeit (März bis Juli) anzuleinen. Bodenbrüter wie Lerche, Kiebitz und Rebhuhn werden besonders gestört. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten gilt teils ganzjährige Anleinpflicht.

Listenhunde / Kampfhundeverordnung

Seit 01.06.2023 Pflicht: allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter, erweiterter für Listenhund- und Halter auffälliger Hunde. Gilt auch für Mischlinge mit nachweisbaren Rasseanteilen.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential nach § 2 NÖ HHG

BullterrierAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierDogo ArgentinoPit-BullBandogRottweilerTosa Inu

Anzeigepflicht bei Gemeinde, erweiterter Sachkundenachweis (10 Stunden Theorie und Praxis), Leine UND Maulkorb auf öffentlichen Plätzen, Mindestalter Halter 16 Jahre.

Sachkundenachweis erforderlich

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Dienst-, Jagd-, Hirten-, Herdenschutz-, Wach-, Rettungs- und Therapiehunde im Einsatz
  • Hunde bei Hundeausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen
  • Eingezäunte Hundeauslaufzonen

Kommunale Besonderheiten

St. Pölten

  • Allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht im gesamten Ortsgebiet
  • Hundeabgabe regulärer Hund: ca. 50-65 EUR pro Jahr
  • Hundeabgabe Listenhund: bis 800 EUR pro Jahr (Sondertarif)
  • Promenade und Hauptplatz: Leinenpflicht durchgehend
  • Hundeauslaufzonen am Ratzersdorfer See und Viehofner See ausgewiesen
  • Spielplätze und Schulgelände: Hundeverbot
  • Sachkundenachweis vor Anschaffung des Hundes verpflichtend

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Niederösterreich

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