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Leinenpflicht in Kärnten

Generelle Leinenpflicht

In Kärnten gilt seit 28.10.2025 die neue Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung: ganzjährige Anleinpflicht ausserhalb geschlossener Ortsgebiete (Wald, Flur, Jagdrevier), Tag und Nacht. Ausgenommen: ausgebildete Hunde mit Sachkundenachweis dürfen unter virtueller Leine (direkter Kontrolle) laufen. Innerhalb Ortsgebiet entscheiden die Gemeinden. Kärnten hat KEINE Rasseliste, für bissige Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht. Strafen bis 1.450 EUR (im Wiederholungsfall 2.180 EUR). Pflicht-Sachkundenachweis bundesweit ab 01.07.2026.

Gesetzliche Grundlage

Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung (in Verb. mit Kärntner Hundeabgabengesetz)

Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung 2025§ 3 - Leinenpflicht ausserhalb Ortsgebiet (Wildschutz)§ 4 - Ausnahme für ausgebildete Hunde (virtuelle Leine)Strafbestimmungen Bundesland-Sicherheitsrecht
Letzte Änderung: In Kraft seit 28.10.2025 - neue einheitliche Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung Gesetzestext Stand: 2026-04

Generelle Regelung

Ausserhalb geschlossener verbauter Gebiete (Wald, Flur, Jagdrevier) ganzjährige Anleinpflicht oder andere tierschutzgerechte Verwahrung.

Bußgelder

VerstoßBußgeld
Hund unangeleint ausserhalb Ortsgebiet Wildschutz-Verordnung 2025bis 1.450 EUR
Wiederholungstat oder erheblicher Jagdnachteil Erschwerter Tatbestandbis 2.180 EUR
Bissiger Hund ohne Maulkorb und Leine Behördliche Anordnungbis 2.180 EUR
Hund nicht angemeldet (Hundeabgabengesetz) Klagenfurt 60 EUR/Jahrbis 1.500 EUR
Hundekot nicht entfernt Gemeindeverordnungab 36 EUR

Brut- und Setzzeit

01.01. – 31.12.

Ganzjährige Anleinpflicht ausserhalb Ortsgebiet (geht über klassische Brut-/Setzzeit hinaus)

Kärnten hat seit 28.10.2025 ganzjährige Anleinpflicht zum Wildschutz - nicht nur während klassischer Brut-/Setzzeit. Damit sind Bodenbrüter, Rehkitze und Junghasen ganzjährig geschützt. Ausgebildete Hunde mit Prüfung dürfen unter virtueller Leine laufen. Ab 01.07.2026 bundesweiter Sachkundenachweis als Voraussetzung.

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgebildete Hunde mit Sachkundenachweis (virtuelle Leine möglich)
  • Hundezonen und ausgewiesene Hundefreilaufflächen
  • Jagd-, Dienst-, Rettungs-, Hirten- und Therapiehunde im Einsatz
  • Innerhalb Ortsgebiet: Gemeindeverordnungen massgeblich

Kommunale Besonderheiten

Klagenfurt

  • Hundehalteverordnung 2024: Maulkorb- und Leinenpflicht für bissige Hunde
  • Wildschutz-Anleinpflicht ausserhalb geschlossener Stadtgebiete (Tag und Nacht)
  • Hundeabgabe: 60 EUR pro Jahr, Tierheim-Hunde 3 Jahre befreit, Ausgleichszulagen-Bezieher befreit
  • Hunde über 3 Monate im Bürgerservice anmelden, Hundemarke am Halsband
  • Wörthersee-Strandbäder: meist Hundeverbot während Saison, Hundebadeplatz Maria Loretto
  • Stadtpark Klagenfurt: Leinenpflicht
  • Spielplätze: Hundeverbot
  • ÖPNV Klagenfurt Mobil: Leine UND Maulkorb
  • Diskussion 2024-2026: generelles Listenhunde-Verbot möglich

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Kärnten

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