Leinenpflicht in Kärnten
Generelle LeinenpflichtIn Kärnten gilt seit 28.10.2025 die neue Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung: ganzjährige Anleinpflicht ausserhalb geschlossener Ortsgebiete (Wald, Flur, Jagdrevier), Tag und Nacht. Ausgenommen: ausgebildete Hunde mit Sachkundenachweis dürfen unter virtueller Leine (direkter Kontrolle) laufen. Innerhalb Ortsgebiet entscheiden die Gemeinden. Kärnten hat KEINE Rasseliste, für bissige Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht. Strafen bis 1.450 EUR (im Wiederholungsfall 2.180 EUR). Pflicht-Sachkundenachweis bundesweit ab 01.07.2026.
Gesetzliche Grundlage
Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung (in Verb. mit Kärntner Hundeabgabengesetz)
Generelle Regelung
Ausserhalb geschlossener verbauter Gebiete (Wald, Flur, Jagdrevier) ganzjährige Anleinpflicht oder andere tierschutzgerechte Verwahrung.
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Hund unangeleint ausserhalb Ortsgebiet Wildschutz-Verordnung 2025 | bis 1.450 EUR |
| Wiederholungstat oder erheblicher Jagdnachteil Erschwerter Tatbestand | bis 2.180 EUR |
| Bissiger Hund ohne Maulkorb und Leine Behördliche Anordnung | bis 2.180 EUR |
| Hund nicht angemeldet (Hundeabgabengesetz) Klagenfurt 60 EUR/Jahr | bis 1.500 EUR |
| Hundekot nicht entfernt Gemeindeverordnung | ab 36 EUR |
Brut- und Setzzeit
Ganzjährige Anleinpflicht ausserhalb Ortsgebiet (geht über klassische Brut-/Setzzeit hinaus)
Kärnten hat seit 28.10.2025 ganzjährige Anleinpflicht zum Wildschutz - nicht nur während klassischer Brut-/Setzzeit. Damit sind Bodenbrüter, Rehkitze und Junghasen ganzjährig geschützt. Ausgebildete Hunde mit Prüfung dürfen unter virtueller Leine laufen. Ab 01.07.2026 bundesweiter Sachkundenachweis als Voraussetzung.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgebildete Hunde mit Sachkundenachweis (virtuelle Leine möglich)
- Hundezonen und ausgewiesene Hundefreilaufflächen
- Jagd-, Dienst-, Rettungs-, Hirten- und Therapiehunde im Einsatz
- Innerhalb Ortsgebiet: Gemeindeverordnungen massgeblich
Kommunale Besonderheiten
Klagenfurt
- Hundehalteverordnung 2024: Maulkorb- und Leinenpflicht für bissige Hunde
- Wildschutz-Anleinpflicht ausserhalb geschlossener Stadtgebiete (Tag und Nacht)
- Hundeabgabe: 60 EUR pro Jahr, Tierheim-Hunde 3 Jahre befreit, Ausgleichszulagen-Bezieher befreit
- Hunde über 3 Monate im Bürgerservice anmelden, Hundemarke am Halsband
- Wörthersee-Strandbäder: meist Hundeverbot während Saison, Hundebadeplatz Maria Loretto
- Stadtpark Klagenfurt: Leinenpflicht
- Spielplätze: Hundeverbot
- ÖPNV Klagenfurt Mobil: Leine UND Maulkorb
- Diskussion 2024-2026: generelles Listenhunde-Verbot möglich
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.