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Leinenpflicht in Tirol

Kommunal geregelt

In Tirol gilt keine generelle Leinenpflicht. Im Ortsgebiet müssen Hunde aber beaufsichtigt und unter Kontrolle gehalten werden. Gemeinden können strengere Regelungen erlassen.

Gesetzliche Grundlage

Tiroler Landes-Polizeigesetz / Tiroler Hundehaltegesetz

Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Im Ortsgebiet: Hund muss unter Kontrolle sein. Keine generelle Leinenpflicht.

Bußgelder

Bis 2.180 EUR bei Verstößen

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Freilaufflächen
  • Wald und Almgebiete unter Kontrolle
  • Eigenes Grundstück

Besonderheiten

  • Innsbruck: Leinenpflicht in Parks, Spielplätzen und öffentlichen Anlagen
  • Auffällige Hunde: Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Hundesteuer variiert je nach Gemeinde (50-100 EUR/Jahr)

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

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