Leinenpflicht in Tirol
Kommunal geregeltIn Tirol gilt keine generelle Leinenpflicht. Im Ortsgebiet müssen Hunde aber beaufsichtigt und unter Kontrolle gehalten werden. Gemeinden können strengere Regelungen erlassen.
Gesetzliche Grundlage
Tiroler Landes-Polizeigesetz / Tiroler Hundehaltegesetz
Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Im Ortsgebiet: Hund muss unter Kontrolle sein. Keine generelle Leinenpflicht.
Bußgelder
Bis 2.180 EUR bei Verstößen
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Freilaufflächen
- Wald und Almgebiete unter Kontrolle
- Eigenes Grundstück
Besonderheiten
- Innsbruck: Leinenpflicht in Parks, Spielplätzen und öffentlichen Anlagen
- Auffällige Hunde: Leinen- und Maulkorbpflicht
- Hundesteuer variiert je nach Gemeinde (50-100 EUR/Jahr)
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.