Leinenpflicht in Tirol
Generelle LeinenpflichtIn Tirol gilt seit Ende Januar 2020 in allen Gemeinden im bebauten Gebiet einheitlich Leinen- oder Maulkorbpflicht. In ÖPNV, vor Schulen und Kindergärten, auf Spielplätzen und bei Menschenansammlungen muss der Hund jedenfalls Leine und Maulkorb tragen. Tirol hat KEINE Rasseliste. Strafen bis 750 EUR für Leinen-/Maulkorbverstösse, bei Hundekot bis 1.820 EUR. Theoretische Sachkunde-Schulung vor Anmeldung Pflicht. In ÖBB Leine und Maulkorb für alle Hunde.
Gesetzliche Grundlage
Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP)
Generelle Regelung
Im bebauten Gebiet (Ortsgebiet) sind Hunde an der Leine zu führen oder mit Maulkorb zu versehen. Halter darf wählen, ausser bei verschärften Bereichen.
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Verstoss gegen Leinen-/Maulkorbpflicht im Ortsgebiet § 14 T-LP | bis 750 EUR |
| Maulkorb fehlt in ÖPNV/Schulen/Spielplätzen Verschärfter Bereich | bis 750 EUR |
| Hundekot nicht entfernt Gemeindeverordnung Innsbruck | bis 1.820 EUR |
| Hundeabgabe nicht entrichtet (Innsbruck 84 EUR) Innsbrucker Hundesteuerordnung | bis 1.500 EUR |
| Auffälliger Hund ohne behördliche Auflagen Einzelfall-Prüfung durch Amtstierarzt | bis 750 EUR |
Brut- und Setzzeit
Keine landesweite Brut-/Setzzeit-Regelung im T-LP, Gemeinden können ausserorts Anleinpflicht verordnen
Tirol hat keine generelle Brut-/Setzzeit. Gemeinden können ausserhalb geschlossener Siedlungsgebiete Leinen- oder Maulkorbpflicht festlegen. Naturschutzgebiete (Nationalpark Hohe Tauern) und Schutzgebiete schreiben ganzjährig Leine vor. Jäger dürfen wildernde Hunde nach Jagdgesetz bekämpfen.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausserhalb des bebauten Gebiets entscheidet die Gemeinde individuell
- Hundefreilaufzonen, von Gemeinden ausweisbar
- Begleit-, Therapie-, Service-, Jagd-, Diensthunde im Einsatz
Kommunale Besonderheiten
Innsbruck
- Leinen- oder Maulkorbpflicht im gesamten Stadtgebiet
- Auf Spielplätzen: Leine (max. 2 m) UND Maulkorb
- In Parks: Leine ODER Maulkorb, fern von Spielgeräten und Pflanzungen
- Hundeauslaufzonen: Egerdach (Reichenau), Karwendelbrücke (Höttinger Au), Pechepark (Wilten), Pulverturm (Höttinger Au)
- Egerdach und Pechepark: Mo-Sa 7-22 Uhr, So/Feiertag 9-22 Uhr
- Hundeabgabe: 84 EUR pro Jahr, Wachhund/gewerbliche Nutzung 46,80 EUR
- Seit 2020: keine Hundemarke mehr, Steuer über Chip ausgelesen
- IVB (Tram, Bus): Leine UND Maulkorb für alle Hunde
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.