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Leinenpflicht in Tirol

Generelle Leinenpflicht

In Tirol gilt seit Ende Januar 2020 in allen Gemeinden im bebauten Gebiet einheitlich Leinen- oder Maulkorbpflicht. In ÖPNV, vor Schulen und Kindergärten, auf Spielplätzen und bei Menschenansammlungen muss der Hund jedenfalls Leine und Maulkorb tragen. Tirol hat KEINE Rasseliste. Strafen bis 750 EUR für Leinen-/Maulkorbverstösse, bei Hundekot bis 1.820 EUR. Theoretische Sachkunde-Schulung vor Anmeldung Pflicht. In ÖBB Leine und Maulkorb für alle Hunde.

Gesetzliche Grundlage

Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP)

§ 6 T-LP - Allgemeine Hundehalter-Pflichten§ 6a T-LP - Leinen- und Maulkorbpflicht§ 7 T-LP - Sachkundenachweis (Theorie-Schulung)§ 14 T-LP - Strafbestimmungen
Letzte Änderung: Fassung 2026, einheitliche Leinen-/Maulkorbpflicht seit Ende Januar 2020 Gesetzestext Stand: 2026-04

Generelle Regelung

Im bebauten Gebiet (Ortsgebiet) sind Hunde an der Leine zu führen oder mit Maulkorb zu versehen. Halter darf wählen, ausser bei verschärften Bereichen.

Bußgelder

VerstoßBußgeld
Verstoss gegen Leinen-/Maulkorbpflicht im Ortsgebiet § 14 T-LPbis 750 EUR
Maulkorb fehlt in ÖPNV/Schulen/Spielplätzen Verschärfter Bereichbis 750 EUR
Hundekot nicht entfernt Gemeindeverordnung Innsbruckbis 1.820 EUR
Hundeabgabe nicht entrichtet (Innsbruck 84 EUR) Innsbrucker Hundesteuerordnungbis 1.500 EUR
Auffälliger Hund ohne behördliche Auflagen Einzelfall-Prüfung durch Amtstierarztbis 750 EUR

Brut- und Setzzeit

01.04. – 15.07.

Keine landesweite Brut-/Setzzeit-Regelung im T-LP, Gemeinden können ausserorts Anleinpflicht verordnen

Tirol hat keine generelle Brut-/Setzzeit. Gemeinden können ausserhalb geschlossener Siedlungsgebiete Leinen- oder Maulkorbpflicht festlegen. Naturschutzgebiete (Nationalpark Hohe Tauern) und Schutzgebiete schreiben ganzjährig Leine vor. Jäger dürfen wildernde Hunde nach Jagdgesetz bekämpfen.

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausserhalb des bebauten Gebiets entscheidet die Gemeinde individuell
  • Hundefreilaufzonen, von Gemeinden ausweisbar
  • Begleit-, Therapie-, Service-, Jagd-, Diensthunde im Einsatz

Kommunale Besonderheiten

Innsbruck

  • Leinen- oder Maulkorbpflicht im gesamten Stadtgebiet
  • Auf Spielplätzen: Leine (max. 2 m) UND Maulkorb
  • In Parks: Leine ODER Maulkorb, fern von Spielgeräten und Pflanzungen
  • Hundeauslaufzonen: Egerdach (Reichenau), Karwendelbrücke (Höttinger Au), Pechepark (Wilten), Pulverturm (Höttinger Au)
  • Egerdach und Pechepark: Mo-Sa 7-22 Uhr, So/Feiertag 9-22 Uhr
  • Hundeabgabe: 84 EUR pro Jahr, Wachhund/gewerbliche Nutzung 46,80 EUR
  • Seit 2020: keine Hundemarke mehr, Steuer über Chip ausgelesen
  • IVB (Tram, Bus): Leine UND Maulkorb für alle Hunde

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Tirol

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