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Leinenpflicht in Steiermark

Teilweise Leinenpflicht

In der Steiermark müssen Hunde an öffentlichen Orten entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Graz hat zusätzlich strengere Regelungen.

Gesetzliche Grundlage

Steiermärkisches Landessicherheitsgesetz

Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Öffentliche Orte: Leine oder Maulkorb.

Bußgelder

Bis 7.260 EUR bei Verstößen

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Hundewiesen
  • Eingezäunte Privatgrundstücke

Besonderheiten

  • Graz: Leinenpflicht in allen Parks und öffentlichen Anlagen
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Listenhunde: Verschärfte Auflagen mit Sachkundenachweis

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

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