Leinenpflicht in Steiermark
Teilweise LeinenpflichtIn der Steiermark müssen Hunde an öffentlichen Orten entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Graz hat zusätzlich strengere Regelungen.
Gesetzliche Grundlage
Steiermärkisches Landessicherheitsgesetz
Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Öffentliche Orte: Leine oder Maulkorb.
Bußgelder
Bis 7.260 EUR bei Verstößen
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Hundewiesen
- Eingezäunte Privatgrundstücke
Besonderheiten
- Graz: Leinenpflicht in allen Parks und öffentlichen Anlagen
- Öffentliche Verkehrsmittel: Leinen- und Maulkorbpflicht
- Listenhunde: Verschärfte Auflagen mit Sachkundenachweis
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.