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Leinenpflicht in Schleswig-Holstein

Teilweise Leinenpflicht

In Schleswig-Holstein gilt seit dem 1. Januar 2016 eine teilweise Leinenpflicht nach dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG). Hunde müssen nach § 3 Abs. 2 an öffentlichen Orten angeleint werden: in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, bei Veranstaltungen, in Parks und Grünanlagen sowie in Mehrfamilienhäusern. Während der Brut- und Setzzeit (01.04.–15.07.) gilt Leinenpflicht in Wald und freier Landschaft. Im Nationalpark Wattenmeer herrscht ganzjährig Leinenpflicht — Kernzonen sind für Hunde komplett gesperrt, an Seehund-Liegeplätzen müssen 300 Meter Abstand gehalten werden (Bußgeld: bis 50.000 EUR). Schleswig-Holstein hat 4 Listenhunde-Rassen (Pitbull, Am. Staff, Staff. Bull, Bullterrier). Ein bestandener Wesenstest kann zur Maulkorb-Befreiung führen. An der Ostsee gibt es Hundestrände in Travemünde, Scharbeutz, Grömitz und Fehmarn. An der Nordsee: St. Peter-Ording, Büsum, Sylt und Föhr. Saisonregel: Mai–September Hundeverbot an Hauptstränden, Oktober–März überall erlaubt. Haftpflicht und Chip ab 3 Monaten sind für alle Hunde Pflicht.

Gesetzliche Grundlage

Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015

§ 3 HundeG – Allgemeine Pflichten§ 3 Abs. 2 HundeG – Leinenpflicht an bestimmten Orten§ 4 HundeG – Sachkunde§ 7 HundeG – Gefährliche Hunde§ 8 HundeG – Erlaubnis für gefährliche Hunde§ 12 HundeG – Ordnungswidrigkeiten
Letzte Änderung: 12.10.2023 (Ergänzungsverordnung), Grundgesetz in Kraft seit 01.01.2016 Gesetzestext Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, öffentlichen Grünanlagen, bei Veranstaltungen und in Mehrfamilienhäusern. Außerhalb: kommunal geregelt.

Bußgelder

VerstoßBußgeld
Verstoß gegen Leinenpflicht (§ 3 Abs. 2) Je nach Schwere35–75 EUR
Verstoß gegen Leinenpflicht in Brut-/Setzzeit Wald und freie Landschaft50–200 EUR
Hund ohne Leine in Naturschutzgebiet Naturschutzrecht50–200 EUR
Hund im Nationalpark Wattenmeer (Kernzone) Nationalparkgesetzbis 50.000 EUR
Hund ohne Haftpflichtversicherung § 12 HundeGbis 10.000 EUR
Hund ohne Chip-Kennzeichnung § 12 HundeGbis 10.000 EUR
Gefährlicher Hund ohne Erlaubnis § 12 HundeGbis 10.000 EUR
Hundekot nicht entfernt (kommunal) Kommunale Satzung25–100 EUR
Hund am Hauptstrand in der Saison Kommunale Strandsatzung50–150 EUR

Brut- und Setzzeit

1. April – 15. Juli

Leinenpflicht in Wald und freier Landschaft nach Landeswaldgesetz und Naturschutzrecht. Viele Gemeinden und Inseln verschärfen per Verordnung.

Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli gilt in Schleswig-Holstein Leinenpflicht in Wald und freier Landschaft. In Wäldern gilt nach dem Landeswaldgesetz ganzjährig Leinenpflicht. Viele Gemeinden, besonders auf den Nordfriesischen Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), ordnen in dieser Zeit eine strikte Leinenpflicht per Verordnung an. Verstöße auf Sylt werden mit 50–200 EUR Bußgeld geahndet. Bodenbrüter wie Austernfischer, Kiebitz und Säbelschnäbler sind besonders gefährdet. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein empfiehlt, Hunde bis mindestens Mitte Juli in der freien Natur anzuleinen.

Listenhunde / Kampfhundeverordnung

Schleswig-Holstein führt 4 Rassen als gefährlich (Pitbull, Am. Staff, Staff. Bull, Bullterrier). Besonderheit: Ein bestandener Wesenstest kann zur Maulkorb-Befreiung führen. Halter brauchen Erlaubnis, Sachkundenachweis und Haftpflicht. Einstufung als gefährlich kann auch verhaltensbasiert erfolgen (§ 7 Abs. 1) — wenn ein Hund Menschen gebissen, wiederholt bedrohlich angesprungen hat oder unkontrolliert Wild gehetzt hat.

Gefährliche Hunde nach § 7 HundeG (Rasseliste)

Pitbull TerrierAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierBullterrier

Haltungserlaubnis erforderlich. Leinen- und Maulkorbpflicht. Wesenstest möglich: Bei bestandenem Test kann die Maulkorbpflicht aufgehoben werden (Maulkorb-Befreiung). Sachkundenachweis für Halter Pflicht. Haftpflichtversicherung Pflicht.

Sachkundenachweis erforderlich

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Hundeauslaufgebiete (auch innerhalb von Parks)
  • Ausgewiesene Hundestrände an Nord- und Ostsee
  • Eigenes eingefriedetes Grundstück
  • Wald und Flur außerhalb der Brut- und Setzzeit, sofern kommunal nicht anders geregelt

Kommunale Besonderheiten

Kiel

  • Leinenpflicht in der gesamten Innenstadt, Fußgängerzone und an der Kieler Förde
  • Leinenpflicht in allen öffentlichen Grünanlagen und Parks
  • Hundestrand Falckenstein: Ausgewiesener Abschnitt, einer der wenigen Strände in Kiel
  • Hundewiese Projensdorf: Eingezäunter Freilaufbereich
  • Strände: Hundeverbot 1. April bis 30. September an den meisten Strandabschnitten
  • Hundesteuer: 132 EUR/Jahr, gefährliche Hunde 600 EUR/Jahr
  • Brut-/Setzzeit: Verschärfte Kontrollen im Stadtgebiet

Lübeck

  • Leinenpflicht in der gesamten Altstadt (UNESCO-Welterbe) und allen Fußgängerzonen
  • Leinenpflicht in allen öffentlichen Grünanlagen und Parks
  • Travemünde: Hundestrand am Brodtener Steilufer — einer der schönsten an der Ostsee
  • Hundeverbot an Hauptstränden Mai–September, Hundestrände als Ausnahme-Abschnitte
  • Oktober–März: Hunde an den meisten Stränden überall erlaubt
  • Hundesteuer: 126 EUR/Jahr, gefährliche Hunde 600 EUR/Jahr
  • 65 Hundewiesen, 13 Hundewälder, 24 Hundestrände und 14 Parks rund um Lübeck auf Pawly Place

Sylt

  • Verschärfte Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit (01.04.–15.07.)
  • Ganzjährig: Leinenpflicht in Dünen, Naturschutzgebieten und auf Deichen
  • Hundestrände: Ausgewiesene Abschnitte in Westerland, Wenningstedt, List, Rantum, Hörnum
  • Hauptstrände: Hundeverbot Mai–September, Hundestrände als Ausnahme-Abschnitte
  • Oktober–März: Hunde an den meisten Stränden frei erlaubt
  • Bußgeld bei Verstoß: 50–200 EUR, wird konsequent geahndet
  • Kotbeutel-Pflicht am Strand und in der Natur

Öffentliche Verkehrsmittel

Kleine Box kostenlos, große Hunde Kinderfahrkarte + Maulkorb + Leine

Im NAH.SH-Verbund: Kleine Hunde in geschlossener Transportbox fahren kostenlos. Große Hunde brauchen eine Kinderfahrkarte und müssen angeleint sein, ggf. mit Maulkorb. Auf den Insel-Fähren sind Hunde erlaubt, müssen angeleint sein. Sylt-Autozug: Hund bleibt im Auto. Blindenführhunde fahren kostenlos und ohne Maulkorb.

Listenhunde — 4 Rassen mit Wesenstest-Option

Schleswig-Holstein führt 4 Rassen als gefährlich: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Halter brauchen eine Erlaubnis, Sachkundenachweis und Haftpflicht. Besonderheit: Ein bestandener Wesenstest kann zur Maulkorb-Befreiung führen — die Leinenpflicht bleibt aber bestehen. Zusätzlich kann jeder Hund verhaltensbasiert als gefährlich eingestuft werden, wenn er Menschen gebissen oder unkontrolliert Wild gehetzt hat.

Nationalpark Wattenmeer — strenge Sonderregeln

Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer gelten ganzjährig strenge Regeln: Hunde müssen immer an der Leine geführt werden. In Kernzonen (Zone 1) herrscht absolutes Hundeverbot. Salzwiesen dürfen nicht betreten werden. An Seehund-Liegeplätzen gilt ein Mindestabstand von 300 Metern. Verstöße können mit bis zu 50.000 EUR Bußgeld geahndet werden — die höchsten Strafen in Schleswig-Holstein. Die Wattführer geben Auskunft über aktuelle Sperrzonen.

Hundestrände Ostsee — von Travemünde bis Fehmarn

Die beliebtesten Hundestrände an der Ostsee: Travemünde (Brodtener Steilufer, naturbelassen), Scharbeutz-Haffkrug (ausgewiesener Abschnitt), Timmendorfer Strand (Hundestrand zwischen Timmendorf und Scharbeutz), Grömitz (langer Hundestrand-Abschnitt), Fehmarn (mehrere Hundestrände an Süd- und Ostküste), Laboe (kleiner Hundestrand), Eckernförde-Borby (Naturstrand). Saisonregel: Mai–September Hundeverbot an Hauptstränden, Hundestrände sind Ausnahme-Abschnitte. Oktober–März: Hunde überall am Strand erlaubt.

Hundestrände Nordsee — Inseln und Festland

Die beliebtesten Hundestrände an der Nordsee: St. Peter-Ording (mehrere Hundestrand-Abschnitte am 12 km langen Strand), Büsum (Hundestrand am Deich), Husum-Dockkoog (Hundestrand), Sylt (Wenningstedt, Rantum, Hörnum — ausgewiesene Abschnitte), Föhr (Hundestrand Utersum und Nieblum), Amrum (Kniepsand-Abschnitte). Achtung: An der Nordsee gelten zusätzlich die Wattenmeer-Regeln — Salzwiesen und Seehund-Ruheplätze sind tabu.

ÖPNV — NAH.SH und Fähren

Im NAH.SH-Verbund (Bus, Bahn, Regionalbahn): Kleine Hunde in geschlossener Transportbox fahren kostenlos. Große Hunde brauchen eine Kinderfahrkarte und müssen angeleint sein, ggf. Maulkorb. Auf den Fähren zu den Inseln (Sylt-Autozug, Föhr/Amrum-Fähre, Fehmarn) sind Hunde erlaubt, müssen angeleint sein. Auf der Sylt-Fähre (Rømø-Sylt-Linie) ist Maulkorb Pflicht in geschlossenen Bereichen.

Haftpflichtversicherung und Chip-Pflicht

Schleswig-Holstein schreibt für alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung vor. Für gefährliche Hunde gelten Mindestdeckungssummen: 500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für Sachschäden. Außerdem müssen alle Hunde ab 3 Monaten per Mikrochip (ISO-Transponder) gekennzeichnet sein. Verstöße können mit bis zu 10.000 EUR Bußgeld geahndet werden.

Sachkundenachweis — freiwillig mit Bonus

Der Sachkundenachweis nach § 4 HundeG ist freiwillig für normale Hundehalter. Vorteil: Viele Gemeinden gewähren eine Ermäßigung bei der Hundesteuer. Nur Halter gefährlicher Hunde (4 Rassen + verhaltensauffällige) müssen einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis bestehen.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Schleswig-Holstein

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