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Leinenpflicht in Oberösterreich

Teilweise Leinenpflicht

Oberösterreich verlangt, dass Hunde an öffentlichen Orten unter Kontrolle gehalten werden. In belebten Bereichen gilt Leinen- oder Maulkorbpflicht.

Gesetzliche Grundlage

OÖ Hundehaltegesetz 2002

Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Belebte öffentliche Orte: Leine oder Maulkorb.

Bußgelder

Bis 7.260 EUR bei Verstößen

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Freilaufflächen
  • Eigenes Grundstück
  • Wald und Flur unter zuverlässiger Kontrolle

Besonderheiten

  • Linz: Leinenpflicht in Parks, Spielplätzen und Fußgängerzonen
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Maulkorbpflicht
  • Auffällige Hunde: Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

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