Leinenpflicht in Oberösterreich
Teilweise LeinenpflichtOberösterreich verlangt, dass Hunde an öffentlichen Orten unter Kontrolle gehalten werden. In belebten Bereichen gilt Leinen- oder Maulkorbpflicht.
Gesetzliche Grundlage
OÖ Hundehaltegesetz 2002
Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Belebte öffentliche Orte: Leine oder Maulkorb.
Bußgelder
Bis 7.260 EUR bei Verstößen
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Freilaufflächen
- Eigenes Grundstück
- Wald und Flur unter zuverlässiger Kontrolle
Besonderheiten
- Linz: Leinenpflicht in Parks, Spielplätzen und Fußgängerzonen
- Öffentliche Verkehrsmittel: Maulkorbpflicht
- Auffällige Hunde: Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.