Leinenpflicht in Niedersachsen
Kommunal geregeltIn Niedersachsen gibt es keine landesweite generelle Leinenpflicht für alle Hunde. Die Anleinpflicht wird von den einzelnen Kommunen per Hundeverordnung geregelt — die Regeln unterscheiden sich daher von Stadt zu Stadt erheblich. Landesweit verpflichtend ist jedoch die Leinenpflicht in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli (§ 33 NWaldLG). In dieser Zeit müssen alle Hunde in Wäldern, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern an der Leine geführt werden. Verstöße können mit Bußgeldern bis 5.000 EUR geahndet werden. Niedersachsen ist zudem das einzige Bundesland, das seit dem 1. Juli 2013 einen verpflichtenden Sachkundenachweis für alle Ersthalter vorschreibt (§ 3 NHundG). Zusätzlich besteht für alle Hunde ab 6 Monaten eine Haftpflichtversicherungspflicht (§ 5 NHundG) sowie eine Chip- und Registrierungspflicht (§ 4 NHundG). Eine Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht — gefährliche Hunde werden ausschließlich individuell nach Vorfällen eingestuft (§ 7 NHundG).
Gesetzliche Grundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Generelle Regelung
Keine landesweite generelle Leinenpflicht. Kommunen erlassen eigene Hundeverordnungen. Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung sind landesweit Pflicht.
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Hund ohne Leine in der freien Landschaft (Brut-/Setzzeit) § 42 NWaldLG — Höhe abhängig von Schwere und Einkommen | Bis 5.000 EUR |
| Hund ohne Sachkundenachweis halten § 18 Abs. 1 Nr. 1 NHundG | Bis 10.000 EUR |
| Hund ohne Haftpflichtversicherung halten § 18 Abs. 1 Nr. 3 NHundG | Bis 10.000 EUR |
| Hund ohne Chip/Kennzeichnung (ab 6 Monate) § 18 Abs. 1 Nr. 2 NHundG | Bis 10.000 EUR |
| Gefährlichen Hund ohne Erlaubnis halten § 18 Abs. 1 Nr. 5 NHundG — zusätzlich Sicherstellung des Hundes möglich | Bis 10.000 EUR |
| Verstoß gegen kommunale Anleinpflicht Je nach Kommune unterschiedlich — in der Regel Verwarngeld ab 25 EUR | 25–500 EUR |
| Hund streunt oder wildert in der freien Landschaft § 42 NWaldLG — Jäger dürfen wildernde Hunde im Jagdbezirk erlegen | Bis 5.000 EUR |
Brut- und Setzzeit
Generelle Leinenpflicht in der gesamten freien Landschaft gemäß § 33 Abs. 1 NWaldLG
In der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli müssen alle Hunde in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Die freie Landschaft umfasst: Wälder, Wiesen, Felder, Wege in der freien Landschaft sowie Gewässer — auch wenn diese Flächen innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Ausgenommen sind nur Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, Rettungs-/Hütehunde, Polizei-/Zoll-/Bundespolizeihunde und Assistenzhunde. Außerhalb der Brut- und Setzzeit müssen Hundehalter in der freien Landschaft dafür sorgen, dass ihr Hund nicht streunt oder wildert (§ 33 Abs. 1 Satz 1 NWaldLG). Die Kontrolle obliegt den Gemeinden über Feldhüter und Forsthüter (§ 43 NWaldLG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 5.000 EUR.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene kommunale Hundefreilaufflächen (z. B. Hannover, Braunschweig, Osnabrück)
- Eigenes eingezäuntes Grundstück
- Freie Landschaft außerhalb der Brut- und Setzzeit (01.04.–15.07.), sofern der Hund nicht streunt oder wildert
- Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, Rettungs-/Hütehunde, Polizei-/Zollhunde, Assistenzhunde (§ 33 Abs. 1 NWaldLG)
Kommunale Besonderheiten
Hannover
- Ganzjährige Leinenpflicht im Stadtbezirk Mitte, in Fußgängerzonen und Einkaufszentren
- Leinenpflicht innerhalb von 50 m um Kindertagesstätten und Schulen
- Leinenpflicht in öffentlichen Parks und Grünanlagen der Innenstadt
- Maximale Leinenlänge: 150 cm
- Hundesteuer: 132 EUR/Jahr (1. Hund), 252 EUR (2. Hund)
- 24 offizielle Hundeauslaufgebiete (insgesamt 40,5 ha) + 9 ausgeschilderte Hunde-Routen (9,2 km)
- Eilenriede (Stadtwald, 640 ha): Freilauf in vielen Bereichen, Leinenpflicht nur in Schongebieten und Hauptachsen (Fritz-Behrens-Allee, Bernadotte-Allee, Hohenzollernstraße)
- Befreiung von Leinenpflicht möglich mit bestandener Begleithundprüfung oder BHV-Hundeführerschein
- Schwimmen: Silbersee Langenhagen (eingezäunter Hundestrand 2.800 m², flacher Einstieg, Dusche)
- Maschsee: Hundeverbot am Nordufer in der Badesaison, Südufer toleriert
- Über 125 Hundewiesen, 19 Hundewälder und 34 Parks rund um Hannover auf Pawly Place
Braunschweig
- Leinenpflicht in der Innenstadt und auf öffentlichen Plätzen
- Drei ausgewiesene Hundefreilaufflächen mit ganzjährigem Freilauf
- Brut- und Setzzeit (01.04.–15.07.): Leinenpflicht in der gesamten freien Landschaft, auch auf den Freilaufflächen
- Mitführverbot für Hunde auf Kinderspielplätzen, Friedhöfen und Liegewiesen
Oldenburg
- Ganzjährige Leinenpflicht in der Innenstadt innerhalb des Wallrings
- Ganzjährige Leinenpflicht im Schlossgarten (seit 2004)
- Ganzjährige Leinenpflicht im Eversten Holz (seit 2016, Ratsbeschluss vom 28.09.2015)
- Eine ausgewiesene Freilauffläche im Eversten Holz — in der Brut-/Setzzeit dort ebenfalls Leinenpflicht
- Innenstadt: Abstand zwischen Halter und Hund muss so kurz wie möglich gehalten werden
Osnabrück
- Ganzjährige Leinenpflicht in der Innenstadt, in Waldgebieten, im Bürgerpark, auf Friedhöfen und im Gebiet Rubbenbruchsee/Natruper Holz
- Ganzjährige Leinenpflicht bei Märkten und Veranstaltungen mit vielen Menschen
- Außerhalb dieser Bereiche dürfen Hunde frei laufen
- Hundefreilaufflächen in den Stadtteilen Dodesheide, Hellern und Schölerberg
- Interaktive Karte der Anleinpflicht-Zonen auf geo.osnabrueck.de verfügbar
Göttingen
- Leinenpflicht innerhalb und auf den Göttinger Wallanlagen sowie auf dem Bahnhofsvorplatz Ostseite und vor dem Neuen Rathaus
- Ganzjährige Leinenpflicht im Naturschutzgebiet Göttinger Wald und Kerstlingeröder Feld
- Ganzjährige Leinenpflicht in Wildschutzgebieten (mit grünen Schildern gekennzeichnet)
- Hundefreilauffläche: Hundewiese oberhalb der Calsowstraße hinter den Schillerwiesen (teilweise eingeheckt, nicht eingezäunt)
- Keine generelle ganzjährige Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet
Öffentliche Verkehrsmittel
ÜSTRA Hannover: Transportbox kostenlos, große Hunde Kindertarif + Maulkorb
In der ÜSTRA (Hannover): Kleine Hunde in geschlossener Transportbox kostenlos. Große Hunde benötigen ein Kinderticket (Kindertarif), müssen angeleint sein und Maulkorb tragen. Im GVH-Tarifgebiet gelten die gleichen Regeln. Im VBN (Oldenburg/Bremen): Hunde zum ermäßigten Tarif. Im VOS (Osnabrück): Ähnliche Regelung. Blindenführhunde und Assistenzhunde sind überall kostenlos und ohne Maulkorb erlaubt.
Sachkundenachweis (§ 3 NHundG)
Niedersachsen ist das einzige Bundesland mit einem verpflichtenden Sachkundenachweis für alle Ersthalter — unabhängig von Rasse und Größe des Hundes. Die Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2013. Der Nachweis besteht aus zwei Teilen: Die theoretische Prüfung muss VOR der Anschaffung des Hundes abgelegt werden, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung. Die Prüfung wird von der Tierärztekammer Niedersachsen anerkannten Prüfern abgenommen. Die Kosten liegen je nach Prüfer bei 40–150 EUR für beide Teile. Ein Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend. Ausgenommen sind Personen, die nachweislich bereits vor dem 01.07.2011 einen Hund gehalten haben, sowie Inhaber bestimmter anerkannter Sachkundenachweise (z. B. Tierärzte, Hundetrainer mit anerkannter Ausbildung). Ohne Sachkundenachweis droht ein Bußgeld bis 10.000 EUR (§ 18 NHundG).
Haftpflichtversicherung (§ 5 NHundG)
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten gesetzlich vorgeschrieben — unabhängig von Rasse oder Größe. Die Mindestdeckungssummen betragen: 500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für Sachschäden. Der Versicherungsnachweis kann von der zuständigen Behörde jederzeit verlangt werden. Ohne Haftpflichtversicherung droht ein Bußgeld bis 10.000 EUR. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden und ausländischen Streitkräften.
Kennzeichnung und Registrierung (§ 4 und § 6 NHundG)
Jeder Hund ab 6 Monaten muss mit einem Transponder (Mikrochip) nach ISO-Standard gekennzeichnet sein. Zudem muss der Halter den Hund beim Hunderegister Niedersachsen anmelden und bestimmte Daten (Name, Anschrift, Chipnummer) an das zentrale Register melden. Die Anmeldung erfolgt online unter hunderegister-nds.de.
ÖPNV — ÜSTRA Hannover und andere Verbünde
In der ÜSTRA (Hannover/GVH): Kleine Hunde in geschlossener Transportbox fahren kostenlos. Große Hunde brauchen ein Kinderticket (Kindertarif), müssen angeleint sein und Maulkorb tragen. Ohne Maulkorb kann die Mitnahme verweigert werden. Im VBN (Oldenburg/Bremen): Hunde zum ermäßigten Tarif mit Leine und Maulkorb. Im VOS (Osnabrück): Ähnliche Regelung. Blindenführhunde und Assistenzhunde sind überall kostenlos und maulkorbfrei.
Schwimmen mit Hund — Silbersee und mehr
Der Silbersee in Langenhagen bei Hannover hat einen eingezäunten Hundestrand (2.800 m²) mit flachem Einstieg und Hundedusche — der beliebteste Hundebadespot in der Region. Am Maschsee in Hannover: Hundeverbot am Nordufer in der Badesaison, Südufer wird toleriert. In Braunschweig: Heidbergsee (inoffizieller Hundestrand). In Oldenburg: Blankenburger See. An vielen Baggerseen gibt es inoffizielle Hundebadestellen. Generell: An offiziellen Badestellen mit Badeaufsicht sind Hunde in der Badesaison (Mai–September) verboten.
Freilauf-Spots — Hannovers 24 Auslaufgebiete und 9 Routen
Hannover hat 24 offizielle Hundeauslaufgebiete mit insgesamt 40,5 ha Fläche — dazu 9 ausgeschilderte Hunde-Routen (9,2 km). Die Eilenriede (640 ha Stadtwald, mitten in Hannover) erlaubt Freilauf in vielen Bereichen — Leinenpflicht nur in Schongebieten und an Hauptachsen. Mit bestandener Begleithundprüfung oder BHV-Hundeführerschein kann man Befreiung von der Leinenpflicht in Parks und Wäldern beantragen. In Braunschweig: 3 Freilaufflächen. In Oldenburg: 1 Freilauffläche im Eversten Holz.
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.