Zum Inhalt springen

Leinenpflicht in Hessen

Kommunal geregelt

In Hessen gibt es keine landesweite, generelle Leinenpflicht für alle Hunde. Die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22.01.2003 (zuletzt geändert am 30.11.2022) regelt vor allem die Haltung gefährlicher Hunde. Für diese gilt: Außerhalb des eingefriedeten Grundstücks müssen sie stets an einer maximal 2 Meter langen Leine und mit Maulkorb geführt werden. Für alle anderen Hunde überlässt das Land die Regelung den Kommunen. Frankfurt, Wiesbaden und Kassel haben jeweils eigene Verordnungen mit unterschiedlichen Leinenpflichtbereichen. Während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli) ordnen viele Gemeinden zusätzliche Anleinpflichten in Wald und Flur an — eine landesweite Pflicht existiert jedoch nicht. In Naturschutzgebieten gilt in der Regel ganzjährig Leinenpflicht. Hessen hat eine eigene Rasseliste mit 9 Rassen, unterscheidet aber nicht in Kategorien.

Gesetzliche Grundlage

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

§ 1 HundeVO – Allgemeine Pflichten§ 2 HundeVO – Gefährliche Hunde§ 9 HundeVO – Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde§ 14 HundeVO – Sicherstellung§ 77 HSOG – Ordnungswidrigkeiten
Letzte Änderung: 30.11.2022 (Änderungsverordnung), in Kraft seit 01.01.2023 Gesetzestext Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Keine landesweite Leinenpflicht für alle Hunde. Gefährliche Hunde (§ 2 HundeVO): Leinen- und Maulkorbpflicht landesweit. Alle anderen Hunde: kommunal geregelt.

Bußgelder

VerstoßBußgeld
Verstoß gegen kommunale Leinenpflicht Je nach Gemeinde25–150 EUR
Gefährlicher Hund ohne Leine/Maulkorb § 77 HSOGbis 5.000 EUR
Haltung eines gefährlichen Hundes ohne Erlaubnis § 77 HSOGbis 5.000 EUR
Verstoß gegen Brut-/Setzzeit-Anleinpflicht (kommunal) Wo kommunal angeordnet50–500 EUR
Hund in Naturschutzgebiet ohne Leine Naturschutzrecht50–500 EUR

Brut- und Setzzeit

1. März – 30. Juni (manche Gemeinden bis 31. Juli)

Keine landesweite gesetzliche Pflicht — wird von vielen Gemeinden per Gefahrenabwehrverordnung angeordnet. Frankfurt: Sonderregelung 15.03.–15.07.

Hessen hat keine landesgesetzlich verankerte Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht. Die meisten Gemeinden ordnen sie vom 1. März bis 30. Juni an, einige verlängern bis 31. Juli. Frankfurt hat eine Sonderregelung: 15. März bis 15. Juli. Gemeinden wie Niedernhausen, Solms und Hanau erlassen eigene Gefahrenabwehrverordnungen. In Naturschutzgebieten gilt ohnehin ganzjährig Leinenpflicht. NABU Hessen empfiehlt, Hunde bis mindestens Mitte Juli in der freien Natur anzuleinen, um Bodenbrüter (Feldlerche, Kiebitz), Rehkitze und Feldhasen zu schützen.

Listenhunde / Kampfhundeverordnung

Hessen unterscheidet nicht in Kategorien wie Bayern. Alle 9 Rassen werden gleich behandelt. Die Gefährlichkeit wird vermutet, kann aber durch Wesensprüfung widerlegt werden. Der Sachkundenachweis ist nur für Halter gefährlicher Hunde Pflicht, nicht für alle Hundehalter.

Gefährliche Hunde nach § 2 HundeVO (eine Kategorie, keine Abstufung)

Pitbull-Terrier / American Pitbull TerrierAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierBullterrierAmerican BulldogDogo ArgentinoKangal (Karabash)Kaukasischer OwtscharkaRottweiler

Haltungserlaubnis erforderlich. Sachkundenachweis und Wesensprüfung Pflicht. Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eingefriedeten Grundstücks (Leine max. 2 m). Bei bestandener Wesensprüfung: Erleichterungen möglich. Haftpflichtversicherung Pflicht. Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden eingeschlossen.

Sachkundenachweis erforderlich

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Hundeauslaufwiesen (z.B. in Frankfurt im GrünGürtel)
  • Eigenes eingefriedetes Grundstück
  • Stadtwald/GrünGürtel Frankfurt: keine generelle Leinenpflicht, aber Hund muss auf Ruf reagieren

Kommunale Besonderheiten

Frankfurt am Main

  • Leinenpflicht in allen öffentlichen Grünanlagen — Leine max. 2 Meter
  • 25 ausgewiesene Hundeauslaufgebiete im Stadtgebiet — ohne Leine nur dort erlaubt
  • Grüneburgpark: Eingezäunter Hundeauslauf mit Trinkbrunnen — einer der beliebtesten Spots
  • Huthpark (Sachsenhausen, 18 ha): Großzügige Freilauffläche, Waldcharakter
  • GrünGürtel und Stadtwald: Keine generelle Leinenpflicht, aber Hund muss in Sicht- und Rufweite bleiben
  • Hundeverbote: Spielplätze, Liegewiesen, Schwimmbäder, Palmengarten
  • Hundesteuer: 102 EUR/Jahr, gefährliche Hunde 900 EUR/Jahr, mit Begleithundeprüfung nur 225 EUR
  • Brut-/Setzzeit in Frankfurt: 15.03.–15.07. (Sonderregelung, abweichend vom Rest Hessens)
  • Schwimmen: Fechenheimer Weiher (Hundestrand-Bereich), Kinzig-Stausee (toleriert)
  • 220 Hundewiesen, 29 Hundewälder und 13 Hundestrände rund um Frankfurt auf Pawly Place

Wiesbaden

  • Keine pauschale Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet
  • Leinenpflicht in Grünanlagen mit entsprechender Kennzeichnung
  • Wellritztal: Eingezäunter Hundeauslauf mit 2 separaten Bereichen (Klein-/Großhunde)
  • Hunde fernhalten von: Liegewiesen, Anpflanzungen, Weihern, Planschbecken, Spielplätzen
  • Gefährliche Hunde: Haltungserlaubnis bei der Stadtpolizei beantragen
  • Hundesteuer: 180 EUR/Jahr (1. Hund) — eine der höchsten in Hessen

Kassel

  • Leinenpflicht in ausgewiesenen Park- und Grünanlagen
  • Leinenpflicht in der Fußgängerzone der Innenstadt (Kasseler Hundeverordnung)
  • 39 Anleinpflicht-Gebiete im Stadtgebiet — KEINE offiziellen Hundefreilaufflächen
  • Karlsaue: Leinenpflicht auf allen Wegen, Hundeverbot auf Wiesen
  • Bergpark Wilhelmshöhe: Leinenpflicht, UNESCO-Welterbe
  • Hundesteuer: ab 90 EUR/Jahr — eine der günstigsten in Hessen

Öffentliche Verkehrsmittel

Hunde fahren im RMV kostenlos — angeleint, ggf. Maulkorb

Im RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund): Hunde fahren kostenlos mit, müssen angeleint sein. Der Fahrer kann bei Bedarf einen Maulkorb verlangen. Kleine Hunde in geschlossener Transportbox sind unproblematisch. Im NVV (Nordhessischer Verkehrsverbund, Kassel/Nordhessen) gelten ähnliche Regeln. Blindenführhunde sind überall ohne Einschränkung erlaubt.

Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) — Das Kerngesetz

Die HundeVO vom 22.01.2003 (zuletzt geändert 30.11.2022, in Kraft seit 01.01.2023) ist die zentrale Rechtsgrundlage für Hundehaltung in Hessen. Sie regelt vor allem gefährliche Hunde, enthält aber auch allgemeine Pflichten: Jeder Hund muss außerhalb des eigenen Grundstücks ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name, Adresse und Telefonnummer des Halters tragen (§ 1). Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt außerhalb des eigenen Grundstücks gelassen werden.

ÖPNV — RMV und NVV

Im RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund): Hunde fahren kostenlos, müssen aber angeleint sein. Bei Bedarf kann der Fahrer einen Maulkorb verlangen. Kleine Hunde in Transportboxen sind unproblematisch. Im NVV (Nordhessischer Verkehrsverbund) gelten ähnliche Regeln. Frankfurt S-Bahn/U-Bahn: Hunde erlaubt, angeleint, in Stoßzeiten kann es eng werden. Blindenführhunde sind überall ohne Einschränkung erlaubt.

Hundeschwimmen — Seen und Flüsse

In Frankfurt: Der Fechenheimer Weiher hat einen Bereich, in dem Hunde toleriert werden. Der Hundestrand Flörsheim am Main ist ein beliebter Treffpunkt. Am Kinzig-Stausee (Main-Kinzig-Kreis) gibt es inoffizielle Badestellen. In Wiesbaden: Am Rheinufer wird Hundebaden an einigen Stellen geduldet. Generell gilt: An offiziellen Badestellen sind Hunde in der Badesaison (Mai–September) meist verboten.

Kein allgemeiner Sachkundenachweis

Hessen hat keinen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein für alle Hundehalter. Nur Halter gefährlicher Hunde (§ 2 HundeVO) müssen Sachkunde nachweisen und eine Wesensprüfung des Hundes vorlegen. Für normale Hunde gibt es keine Pflicht — anders als in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein.

Keine Hundehaftpflicht-Pflicht für alle

In Hessen gibt es keine allgemeine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Nur Halter gefährlicher Hunde müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Für alle anderen Hundehalter ist sie freiwillig, wird aber dringend empfohlen.

Freilauf-Spots — Frankfurts 25 Hundeauslaufgebiete

Frankfurt hat 25 offizielle Hundeauslaufgebiete, mehr als jede andere Stadt in Hessen. Die beliebtesten: Grüneburgpark (eingezäunt, Trinkbrunnen), Huthpark in Sachsenhausen (18 Hektar, Waldcharakter), Niddapark, Ostpark und Lohrpark. Im GrünGürtel und Stadtwald gibt es keinen generellen Leinenzwang — der Hund muss aber in Sicht- und Rufweite bleiben. Alle Spots mit Bewertungen auf Pawly Place.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Hessen

Hundefreundliche Orte in Hessen

Alle Orte in Hessen entdecken

Leinenpflicht in anderen Bundesländern

Weitere Länder