Leinenpflicht in Hamburg
Generelle LeinenpflichtHamburg hat seit 2006 eine der strengsten Hunderegelungen Deutschlands: Auf allen öffentlichen Flächen gilt Anleinpflicht. Eine Befreiung ist nur durch eine Gehorsamsprüfung möglich (35 EUR beim Sachverständigen, 55 EUR beim Amt). Aber selbst mit Befreiung gilt: In Wald, Naturschutzgebieten, Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen und nahe Schulen müssen Hunde immer an der kurzen Leine bleiben. In Grünanlagen dürfen Hunde nur auf Wegen geführt werden — nicht auf Rasen oder Wiesen. Es gibt über 40 ausgewiesene Hundeauslaufzonen in allen Bezirken, wo Hunde frei laufen dürfen. Achtung: Auf Wochenmärkten, dem DOM und dem Hafengeburtstag sind Hunde komplett verboten. Listenhunde (4 Rassen) brauchen Leine + Maulkorb, die Bußgelder gehen bis 50.000 EUR — die höchsten in Deutschland. Hundesteuer: 90 EUR/Jahr, Listenhunde 600 EUR/Jahr.
Gesetzliche Grundlage
Hamburgisches Hundegesetz (HundeG)
Generelle Regelung
Generelle Anleinpflicht auf allen öffentlichen Flächen. Befreiung durch Gehorsamsprüfung möglich.
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Hund ohne Leine (allgemein) | 50–200 EUR |
| Hund auf Rasen/Wiese in Grünanlage | 50–150 EUR |
| Hund ohne Leine im Wald/NSG | 50–500 EUR |
| Listenhund ohne Leine/Maulkorb | bis 50.000 EUR |
| Hund auf Wochenmarkt/Volksfest | 50–200 EUR |
| Hundekot nicht entfernt | 35–150 EUR |
Listenhunde / Kampfhundeverordnung
4 Rassen. Höchste Bußgelder (50.000 EUR) und Hundesteuer (600 EUR) in Deutschland.
Listenhunde
Leinen+Maulkorb, Erlaubnis, Wesenstest, 600 EUR/Jahr Steuer
Wo dein Hund frei laufen darf
- Über 40 ausgewiesene Hundeauslaufzonen in allen Bezirken
- Nach Gehorsamsprüfung: auf bestimmten Wegen und Flächen in Grünanlagen
- Eigenes eingezäuntes Grundstück
Kommunale Besonderheiten
Hamburg
- Generelle Anleinpflicht seit 2006
- 40+ Auslaufzonen in allen Bezirken
- Gehorsamsprüfung befreit auf bestimmten Grünflächen (35–55 EUR)
- In Wald + Naturschutzgebieten: IMMER kurze Leine, auch mit Befreiung
- Mitnahmeverbot: Wochenmärkte, DOM, Hafengeburtstag
- Hundesteuer: 90 EUR, Listenhunde 600 EUR
Öffentliche Verkehrsmittel
Hunde im HVV angeleint
Große Hunde: Maulkorb. Kleine in Boxen kostenlos.
Gehorsamsprüfung (Hundeführerschein)
Befreit von der allgemeinen Anleinpflicht auf bestimmten Wegen in Grünanlagen. Prüfung bei anerkannten Sachverständigen (35 EUR) oder beim Fachamt (55 EUR). Gilt nur für die Person, die mit dem Hund geprüft wurde — nicht übertragbar. Gleichwertig: Begleithundprüfung, Jagdeignungsprüfung, Blindenführhund-Ausbildung. Wichtig: Auch mit Befreiung gilt Leinenpflicht in Wald, Naturschutzgebieten und Fußgängerzonen.
Naturschutzgebiete
In allen Hamburger Naturschutzgebieten gilt strenge Anleinpflicht — die Gehorsamsprüfung befreit hier NICHT. In manchen Gebieten sind Hunde komplett verboten. Schafherden mit Hütehunden werden zur Landschaftspflege eingesetzt — freilaufende Hunde riskieren Konfrontation. Wildschweine greifen bei Störung an. Fuchsbauten bergen Krankheitsgefahr (Fuchsbandwurm, Staupe).
Wo dürfen Hunde gar nicht hin?
Wochenmärkte, Volksfeste (DOM), Hafengeburtstag, besonders gekennzeichnete Gebiete. In Grünanlagen: nicht auf Spielplätze, Rasen, Wiesen oder in Blumengärten.
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.