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Leinenpflicht in Hamburg

Generelle Leinenpflicht

Hamburg hat seit 2006 eine der strengsten Hunderegelungen Deutschlands: Auf allen öffentlichen Flächen gilt Anleinpflicht. Eine Befreiung ist nur durch eine Gehorsamsprüfung möglich (35 EUR beim Sachverständigen, 55 EUR beim Amt). Aber selbst mit Befreiung gilt: In Wald, Naturschutzgebieten, Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen und nahe Schulen müssen Hunde immer an der kurzen Leine bleiben. In Grünanlagen dürfen Hunde nur auf Wegen geführt werden — nicht auf Rasen oder Wiesen. Es gibt über 40 ausgewiesene Hundeauslaufzonen in allen Bezirken, wo Hunde frei laufen dürfen. Achtung: Auf Wochenmärkten, dem DOM und dem Hafengeburtstag sind Hunde komplett verboten. Listenhunde (4 Rassen) brauchen Leine + Maulkorb, die Bußgelder gehen bis 50.000 EUR — die höchsten in Deutschland. Hundesteuer: 90 EUR/Jahr, Listenhunde 600 EUR/Jahr.

Gesetzliche Grundlage

Hamburgisches Hundegesetz (HundeG)

§ 8 HundeG§ 9 HundeG§ 14 HundeG
Letzte Änderung: 2021-06-15 Gesetzestext Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Generelle Anleinpflicht auf allen öffentlichen Flächen. Befreiung durch Gehorsamsprüfung möglich.

Bußgelder

VerstoßBußgeld
Hund ohne Leine (allgemein) 50–200 EUR
Hund auf Rasen/Wiese in Grünanlage 50–150 EUR
Hund ohne Leine im Wald/NSG 50–500 EUR
Listenhund ohne Leine/Maulkorb bis 50.000 EUR
Hund auf Wochenmarkt/Volksfest 50–200 EUR
Hundekot nicht entfernt 35–150 EUR

Listenhunde / Kampfhundeverordnung

4 Rassen. Höchste Bußgelder (50.000 EUR) und Hundesteuer (600 EUR) in Deutschland.

Listenhunde

American Pitbull TerrierAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierBullterrier

Leinen+Maulkorb, Erlaubnis, Wesenstest, 600 EUR/Jahr Steuer

Sachkundenachweis erforderlich

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Über 40 ausgewiesene Hundeauslaufzonen in allen Bezirken
  • Nach Gehorsamsprüfung: auf bestimmten Wegen und Flächen in Grünanlagen
  • Eigenes eingezäuntes Grundstück

Kommunale Besonderheiten

Hamburg

  • Generelle Anleinpflicht seit 2006
  • 40+ Auslaufzonen in allen Bezirken
  • Gehorsamsprüfung befreit auf bestimmten Grünflächen (35–55 EUR)
  • In Wald + Naturschutzgebieten: IMMER kurze Leine, auch mit Befreiung
  • Mitnahmeverbot: Wochenmärkte, DOM, Hafengeburtstag
  • Hundesteuer: 90 EUR, Listenhunde 600 EUR

Öffentliche Verkehrsmittel

Hunde im HVV angeleint

Große Hunde: Maulkorb. Kleine in Boxen kostenlos.

Gehorsamsprüfung (Hundeführerschein)

Befreit von der allgemeinen Anleinpflicht auf bestimmten Wegen in Grünanlagen. Prüfung bei anerkannten Sachverständigen (35 EUR) oder beim Fachamt (55 EUR). Gilt nur für die Person, die mit dem Hund geprüft wurde — nicht übertragbar. Gleichwertig: Begleithundprüfung, Jagdeignungsprüfung, Blindenführhund-Ausbildung. Wichtig: Auch mit Befreiung gilt Leinenpflicht in Wald, Naturschutzgebieten und Fußgängerzonen.

Naturschutzgebiete

In allen Hamburger Naturschutzgebieten gilt strenge Anleinpflicht — die Gehorsamsprüfung befreit hier NICHT. In manchen Gebieten sind Hunde komplett verboten. Schafherden mit Hütehunden werden zur Landschaftspflege eingesetzt — freilaufende Hunde riskieren Konfrontation. Wildschweine greifen bei Störung an. Fuchsbauten bergen Krankheitsgefahr (Fuchsbandwurm, Staupe).

Wo dürfen Hunde gar nicht hin?

Wochenmärkte, Volksfeste (DOM), Hafengeburtstag, besonders gekennzeichnete Gebiete. In Grünanlagen: nicht auf Spielplätze, Rasen, Wiesen oder in Blumengärten.

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Hamburg

Hundefreundliche Orte in Hamburg

Leinenpflicht in anderen Bundesländern

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