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Leinenpflicht in Burgenland

Teilweise Leinenpflicht

Im Burgenland müssen Hunde im Ortsgebiet an der Leine geführt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften reicht Beaufsichtigung.

Gesetzliche Grundlage

Burgenländisches Hundehaltegesetz

Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Im Ortsgebiet: Leinenpflicht. Außerorts: unter Aufsicht.

Bußgelder

Bis 3.600 EUR bei Verstößen

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Freilaufflächen
  • Eigenes Grundstück
  • Außerorts unter zuverlässiger Kontrolle

Besonderheiten

  • Eisenstadt: Leinenpflicht in öffentlichen Parks und Anlagen
  • Neusiedler See: Hunde nur an ausgewiesenen Strandabschnitten
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Maulkorbpflicht

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Burgenland

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