Leinenpflicht in Burgenland
Teilweise LeinenpflichtIm Burgenland müssen Hunde im Ortsgebiet an der Leine geführt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften reicht Beaufsichtigung.
Gesetzliche Grundlage
Burgenländisches Hundehaltegesetz
Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Im Ortsgebiet: Leinenpflicht. Außerorts: unter Aufsicht.
Bußgelder
Bis 3.600 EUR bei Verstößen
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Freilaufflächen
- Eigenes Grundstück
- Außerorts unter zuverlässiger Kontrolle
Besonderheiten
- Eisenstadt: Leinenpflicht in öffentlichen Parks und Anlagen
- Neusiedler See: Hunde nur an ausgewiesenen Strandabschnitten
- Öffentliche Verkehrsmittel: Maulkorbpflicht
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.