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Leinenpflicht in Bayern

Kommunal geregelt

In Bayern gibt es keine landesweite, generelle Leinenpflicht. Der Freistaat überlässt die Regelung den einzelnen Gemeinden, die auf Grundlage von Art. 18 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) eigene Verordnungen erlassen können. Das bedeutet: In München gelten andere Regeln als in Nürnberg oder auf dem Land. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 15. Juli empfehlen Naturschutzbehörden und Jagdverbände dringend, Hunde in Wald und Flur anzuleinen — eine landesweite gesetzliche Pflicht dafür existiert jedoch nicht, sondern wird ebenfalls kommunal geregelt. Für Kampfhunde der Kategorie 1 und 2 gelten dagegen bayernweit strenge Auflagen: Sie müssen außerhalb des eigenen Grundstücks immer angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Wer seinen Hund im Jagdrevier unkontrolliert laufen lässt, riskiert, dass der Jagdschutzberechtigte nach Art. 42 BayJG eingreifen darf.

Gesetzliche Grundlage

Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (BayLStVG)

Art. 18 Abs. 1 LStVG – Halten von HundenArt. 18 Abs. 2 LStVG – Anordnungen im EinzelfallArt. 37 LStVG – Halten gefährlicher TiereVerordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung)Art. 42 BayJG – Jagdschutz (wildernde Hunde)
Letzte Änderung: 10.07.1992 (Kampfhundeverordnung), LStVG zuletzt geändert 2024 Gesetzestext Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen gelten. Kampfhunde (Kat. 1+2): landesweite Leinen- und Maulkorbpflicht.

Bußgelder

VerstoßBußgeld
Verstoß gegen kommunale Leinenpflicht Variiert je nach Gemeinde35–150 EUR
Hund ohne Leine in Grünanlage (München) Hundeverordnung der LH München75–500 EUR
Verunreinigung von Spielplätzen/Liegewiesen Münchenbis 350 EUR
Kampfhund ohne Erlaubnis gehalten Art. 37 LStVGbis 10.000 EUR
Kampfhund gezüchtet Art. 37 LStVGbis 50.000 EUR

Brut- und Setzzeit

1. März – 15. Juli

Empfohlene Anleinpflicht in Wald und Flur — keine landesweite gesetzliche Pflicht, aber viele Kommunen ordnen sie an.

Bayern hat keine landesgesetzlich verankerte Brut- und Setzzeit-Leinenpflicht. Die Regelung erfolgt über kommunale Verordnungen. Der Bayerische Jagdverband und Naturschutzbehörden empfehlen dringend, Hunde vom 1. März bis 15. Juli in Wald, Feld und Flur anzuleinen, um Bodenbrüter, Rehkitze und Junghasen zu schützen. In vielen Gemeinden wird die Anleinpflicht in dieser Zeit per Verordnung angeordnet. Wildernde Hunde dürfen durch Jagdschutzberechtigte nach Art. 42 BayJG getötet werden — das gilt ganzjährig.

Listenhunde / Kampfhundeverordnung

Bayern hat keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Die Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992, zuletzt geändert am 04.09.2002) regelt die Einteilung in Kategorie 1 und 2. Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden sind eingeschlossen.

Kategorie 1 – Unwiderlegbar gefährlich

Pitbull TerrierAmerican Pitbull TerrierBandogAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierTosa Inu

Haltung nur mit Erlaubnis der Gemeinde. Erlaubnis wird nur in Ausnahmefällen erteilt (berechtigtes Interesse). Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Kastrations-/Sterilisationspflicht. Wesenstest ändert nichts an der Einstufung.

Kategorie 2 – Widerlegbar gefährlich

AlanoAmerican BulldogBullmastiffBullterrierCane CorsoDogo ArgentinoDogue de BordeauxFila BrasileiroMastiffMastin EspañolMastino NapoletanoPerro de Presa CanarioPerro de Presa MallorquínRottweiler

Gefährlichkeit wird vermutet, kann aber durch Wesenstest (Negativzeugnis) widerlegt werden. Mit Negativzeugnis: Erleichterungen möglich. Ohne Negativzeugnis: Leinen- und Maulkorbpflicht, Erlaubnispflicht.

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Hundefreilaufzonen (je nach Gemeinde)
  • Eigenes eingefriedetes Grundstück
  • Wald und Flur außerhalb der Brut- und Setzzeit, sofern der Hund unter Kontrolle ist (kommunal unterschiedlich)

Kommunale Besonderheiten

München

  • Grundsätzlich: Bayern erlaubt Freilauf — München schränkt stark ein
  • Leinenpflicht in allen Grünanlagen mit grünen Pollern (durchgestrichener Dackel)
  • Leinenpflicht im gesamten Westpark
  • Große Hunde (ab 50cm/12+ Monate): Leine im Altstadtring, Fußgängerzonen, ÖPNV, verkehrsberuhigten Zonen, bei Veranstaltungen, nahe Spielplätzen
  • Leine: reißfest, maximal 2 Meter
  • Hundeverbot: Kinderspielplätze, Biotopflächen, Liegewiesen, Schwimmbereiche, Oktoberfest/Frühlingsfest
  • Schwimmverbot überall AUSSER Olympiasee und Mallertshofer See (Oberschleißheim)
  • Waden erlaubt: Hachinger Bach, Schwabinger Bach, Würm, Isar (Vorsicht Strömung)
  • Freilauf-Spots: Luitpoldpark (Schwabing), Nymphenburger Schlossmauer (Umgebung), Angerlohe, Sollner Wiesen
  • Englischer Garten: Leinenpflicht, Nordsection ruhiger für Hundebesitzer
  • MVV: 1 Hund pro Fahrkarte kostenlos, angeleint, Kampfhunde Maulkorb
  • Hundesteuer: 100 EUR/Jahr, Kampfhunde 800 EUR/Jahr
  • Hundehalter-Zertifikat: 1 Jahr Steuerbefreiung (Theorie + Praxis seit 01.05.2014)
  • Jährlich: Hundebadetag im Dantebad (nach Saisonende, Chlor entfernt)

Nürnberg

  • Leinenpflicht in allen Grünanlagen (außerhalb ausgewiesener Hundeauslaufflächen)
  • Leinenpflicht auf Wochen- und Jahrmärkten
  • Leinenpflicht in Naturschutzgebieten
  • Leine: reißfest, maximal 120 cm
  • Hundesteuer: 120 EUR/Jahr

Augsburg

  • Keine generelle Leinenpflicht — Augsburg setzt auf Eigenverantwortung
  • Leinenpflicht nur in besonders gekennzeichneten Bereichen (Beschilderung beachten)
  • Stadt appelliert: Hunde anleinen, wenn andere Personen sich unwohl fühlen
  • Hundesteuer: 100 EUR/Jahr

Öffentliche Verkehrsmittel

Leinenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln

Im MVV (München) und VGN (Nürnberg) müssen Hunde angeleint sein. Große Hunde benötigen je nach Verkehrsverbund einen Maulkorb. Kleine Hunde in Transportboxen fahren kostenlos mit.

Kein Sachkundenachweis in Bayern

Anders als in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein gibt es in Bayern keinen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein für Hundehalter. Nur Halter von Kampfhunden (Kategorie 1 und 2) müssen Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen. Ein allgemeiner Hundeführerschein wird von Tierschutzverbänden gefordert, ist aber nicht geplant.

Wildernde Hunde und Jagdschutz

Nach Art. 42 BayJG dürfen Jagdschutzberechtigte wildernde Hunde in Jagdrevieren töten. Als wildernd gilt ein Hund, der außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Halters erkennbar Wild verfolgt. Ausnahmen gelten für Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunde im Einsatz. Das Risiko besteht ganzjährig, nicht nur während der Brut- und Setzzeit.

ÖPNV in Bayern

Im MVV (München): 1 Hund pro Fahrkarte kostenlos, angeleint. Kampfhunde brauchen Maulkorb und dürfen ohne Negativzeugnis nicht in U-/S-Bahn-Stationen. Im VGN (Nürnberg): Hunde angeleint, große Hunde Maulkorb. Kleine Hunde in Transportboxen generell kostenlos. Deutsche Bahn (Regionalverkehr Bayern): kleine Hunde in Transportbox kostenlos, große Hunde halber Fahrpreis.

Hunde schwimmen in München

Offiziell erlaubt nur am Olympiasee und Mallertshofer See (Oberschleißheim — eigener Hundesee). Waden/Pfoten kühlen erlaubt: Hachinger Bach (Ostpark), Schwabinger Bach, Würm (Stadtpark Pasing), Isar (Vorsicht Strömung, Flaucher = Glasscherben). Einmal jährlich: Hundebadetag im Dantebad nach Saisonende — Chlor wird entfernt, nur für Hunde.

Freilauf-Spots in München

Obwohl München viele Einschränkungen hat, gibt es Freilauf-Möglichkeiten: Luitpoldpark Schwabing (offene Flächen), Nymphenburger Schlossmauer (Wiesen rund um die Mauer, NICHT im Schlosspark), Angerlohe in Allach (Naturschutzgebiet, aktuell kein Leinenzwang), Sollner Wiesen (Felder + kleiner Teich), Riemer Park (210 ha mit See). Im Englischen Garten (374 ha) gilt Leinenpflicht, aber der ruhigere Nordteil ist bei Hundebesitzern beliebt.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Bayern

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