Leinenpflicht in Salzburg
Teilweise LeinenpflichtIn Salzburg müssen Hunde an öffentlichen Orten beaufsichtigt werden. In der Stadt Salzburg gilt Leinenpflicht in Parks, Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Gesetzliche Grundlage
Salzburger Landessicherheitsgesetz
Stand: 2026-03
Generelle Regelung
An öffentlichen Orten: Hund muss beaufsichtigt und unter Kontrolle sein.
Bußgelder
Bis 3.600 EUR bei Verstößen
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Hundewiesen
- Freilaufflächen außerhalb des Ortsgebiets
- Eigenes Grundstück
Besonderheiten
- Stadt Salzburg: Leinenpflicht in Parks und Fußgängerzonen
- Öffentliche Verkehrsmittel: Leinen- und Maulkorbpflicht
- Listenhunde: Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.