Zum Inhalt springen

Leinenpflicht in Salzburg

Teilweise Leinenpflicht

In Salzburg müssen Hunde an öffentlichen Orten beaufsichtigt werden. In der Stadt Salzburg gilt Leinenpflicht in Parks, Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gesetzliche Grundlage

Salzburger Landessicherheitsgesetz

Stand: 2026-03

Generelle Regelung

An öffentlichen Orten: Hund muss beaufsichtigt und unter Kontrolle sein.

Bußgelder

Bis 3.600 EUR bei Verstößen

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Hundewiesen
  • Freilaufflächen außerhalb des Ortsgebiets
  • Eigenes Grundstück

Besonderheiten

  • Stadt Salzburg: Leinenpflicht in Parks und Fußgängerzonen
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Listenhunde: Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Salzburg

Hundefreundliche Orte in Salzburg

Alle Orte in Salzburg entdecken

Leinenpflicht in anderen österreichischen Bundesländern

Weitere Länder