Leinenpflicht in Niederösterreich
Teilweise LeinenpflichtNiederösterreich verlangt, dass Hunde im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften reicht zuverlässige Kontrolle.
Gesetzliche Grundlage
NÖ Hundehaltegesetz
Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Im Ortsgebiet: Leine oder Maulkorb. Außerorts: unter Kontrolle.
Bußgelder
Bis 7.260 EUR bei Verstößen
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Hundewiesen
- Eigenes Grundstück
- Außerorts unter zuverlässiger Kontrolle
Besonderheiten
- Städte wie St. Pölten: Leinenpflicht in allen öffentlichen Anlagen
- Öffentliche Verkehrsmittel: Maulkorbpflicht
- Hundehaltung muss bei der Gemeinde gemeldet werden
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.