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Freilauf möglich
Kotbeutel vorhanden
Über Forstenrieder Park
Großes und weitläufiges Gelände mit Schotterstraßen und kleinen Waldwegen. Im Sommer spenden die Bäume Schatten.
Die Bayerischen Staatsforsten sind verantwortlich für die Verwaltung und Pflege einer Vielzahl von Wald- und Freizeitflächen, darunter auch der Forstenrieder Park. Wir schätzen Ihr Interesse an der korrekten Nutzung unserer Gebiete und möchten Ihnen entsprechende Informationen bereitstellen.
Bezüglich des Forstenrieder Parks weisen wir darauf hin, dass dieses Areal teilweise als Wildpark mit einer hohen Wilddichte fungiert. Hier besteht die Gefahr, dass freilaufende Hunde durch Angriffe von Wildschweinen gefährdet werden können. Vor diesem Hintergrund weisen wir dringend drauf hin, dass es im Interesse der Sicherheit ihrer Hunde liegt, diese anzuleinen und so vor Begegnungen mit Wild zu schützen.
Außerhalb des Wildparks gilt nach dem Bayerischen Jagdgesetz grundsätzlich keine Leinenpflicht in Wald und Flur, sofern die Hunde unter der direkten Aufsicht und Einwirkung ihrer Besitzer stehen. Dies bedeutet, dass die Hunde stets in "Hör- und Rufweite" gehalten werden sollten und auf Abruf reagieren.
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Leinenpflicht



