Leinenpflicht in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat seit 2016 ein verschärftes Hundegesetz. In Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden und auf Märkten gilt Leinenpflicht. An Stränden gelten kommunale Regelungen.
Gesetzliche Grundlage: Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG SH) | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Leinenpflicht in Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden, Märkten und auf Kinderspielplätzen.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Hundestrände (besonders an Nord- und Ostsee)
- Freilaufflächen
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
25-500 EUR
Besonderheiten
- Kiel: Leinenpflicht in der Innenstadt und an der Kieler Förde
- Sylt/Föhr/Amrum: Strenge Strandregelungen, separate Hundestrände
- Haftpflichtversicherung: Pflicht für alle Hunde
- Sachkundenachweis: Pflicht für Ersthalter
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.