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Leinenpflicht in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat seit 2016 ein verschärftes Hundegesetz. In Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden und auf Märkten gilt Leinenpflicht. An Stränden gelten kommunale Regelungen.

Gesetzliche Grundlage: Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG SH) | Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Leinenpflicht in Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden, Märkten und auf Kinderspielplätzen.

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Hundestrände (besonders an Nord- und Ostsee)
  • Freilaufflächen
  • Eigenes Grundstück

Bußgelder

25-500 EUR

Besonderheiten

  • Kiel: Leinenpflicht in der Innenstadt und an der Kieler Förde
  • Sylt/Föhr/Amrum: Strenge Strandregelungen, separate Hundestrände
  • Haftpflichtversicherung: Pflicht für alle Hunde
  • Sachkundenachweis: Pflicht für Ersthalter

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Schleswig-Holstein

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