Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat eine Anleinpflicht in geschlossenen Ortschaften und auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Gesetzliche Grundlage: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften und auf öffentlichen Wegen.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Hundefreilaufflächen
- Wald und Flur außerhalb geschlossener Ortschaften (unter Kontrolle)
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
50-500 EUR
Besonderheiten
- Magdeburg: Leinenpflicht im gesamten Innenstadtbereich
- Halle: Strenge Leinenpflicht in Parks und Grünanlagen
- Gefährliche Hunde: Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.