Leinenpflicht in Saarland
Das Saarland hat eine Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde unter Aufsicht und Kontrolle gehalten werden.
Gesetzliche Grundlage: Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor Hunden | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Freilaufflächen
- Außerhalb geschlossener Ortschaften unter Kontrolle
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
25-500 EUR
Besonderheiten
- Saarbrücken: Strenge Leinenpflicht in Parks und Grünanlagen
- Gefährliche Hunde: Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.