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Leinenpflicht in Saarland

Das Saarland hat eine Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde unter Aufsicht und Kontrolle gehalten werden.

Gesetzliche Grundlage: Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor Hunden | Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Freilaufflächen
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften unter Kontrolle
  • Eigenes Grundstück

Bußgelder

25-500 EUR

Besonderheiten

  • Saarbrücken: Strenge Leinenpflicht in Parks und Grünanlagen
  • Gefährliche Hunde: Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Saarland

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