Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat keine generelle Leinenpflicht. Die Kommunen regeln die Leinenpflicht individuell. Gefährliche Hunde unterliegen strengen Auflagen.
Gesetzliche Grundlage: Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Freilaufflächen
- Wald und Flur unter Aufsicht
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
25-500 EUR je nach Gemeinde
Besonderheiten
- Mainz: Leinenpflicht in öffentlichen Grünanlagen
- Trier: Leinenpflicht in der Innenstadt
- Gefährliche Hunde: Leinen- und Maulkorbpflicht landesweit
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.