Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen
NRW hat keine generelle Leinenpflicht, aber strenge Regeln für große und gefährliche Hunde. Hunde über 40 cm oder 20 kg müssen in vielen Kommunen angeleint werden.
Gesetzliche Grundlage: Landeshundegesetz NRW (LHundG) | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Keine landesweite Leinenpflicht für kleine Hunde. Große Hunde (ab 40 cm/20 kg) kommunal oft anleinpflichtig.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Hundefreilaufflächen
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
25-1.000 EUR, bei gefährlichen Hunden bis 50.000 EUR
Besonderheiten
- Köln: Leinenpflicht in allen öffentlichen Grünanlagen und Fußgängerzonen
- Düsseldorf: Leinenpflicht in der Innenstadt
- Große Hunde (ab 40 cm/20 kg): Sachkundenachweis + Haftpflichtversicherung Pflicht
- 20/40 Regelung: Hunde ab 20 kg oder 40 cm gelten als "große Hunde"
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.