Leinenpflicht in Niedersachsen
Niedersachsen hat seit 2011 einen verpflichtenden Sachkundenachweis für alle Hundehalter. Die Leinenpflicht wird kommunal geregelt. In Wäldern gilt während der Brut- und Setzzeit Anleinpflicht.
Gesetzliche Grundlage: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Keine landesweite Leinenpflicht. Sachkundenachweis ist Pflicht.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Freilaufflächen
- Wald und Flur (außerhalb der Brut- und Setzzeit)
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
25-500 EUR, Verstoß gegen Sachkundenachweis bis 10.000 EUR
Besonderheiten
- Hannover: Leinenpflicht in der Innenstadt und öffentlichen Anlagen
- Ostfriesische Inseln: Strenge Leinenpflicht (Naturschutz)
- Sachkundenachweis: Pflicht für alle Ersthalter seit 01.07.2013
- Haftpflichtversicherung: Pflicht für alle Hunde
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.