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Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat keine generelle Leinenpflicht. Auf Strandpromenaden, in Kurgebieten und vielen Badeorten gilt jedoch Leinenpflicht. Separate Hundestrände sind oft vorhanden.

Gesetzliche Grundlage: Hundehalterverordnung (HundehVO MV) | Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen, besonders in Badeorten.

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Hundestrände (oft gekennzeichnet)
  • Waldgebiete außerhalb der Brut- und Setzzeit
  • Eigenes Grundstück

Bußgelder

50-500 EUR

Besonderheiten

  • Rostock: Leinenpflicht in der Innenstadt und am Strand
  • Rügen/Usedom: Leinenpflicht auf den meisten Strandabschnitten, separate Hundestrände vorhanden
  • Brut- und Setzzeit (01.03.-15.07.): Anleinpflicht in Wald und Flur

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

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