Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat keine generelle Leinenpflicht. Auf Strandpromenaden, in Kurgebieten und vielen Badeorten gilt jedoch Leinenpflicht. Separate Hundestrände sind oft vorhanden.
Gesetzliche Grundlage: Hundehalterverordnung (HundehVO MV) | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen, besonders in Badeorten.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Hundestrände (oft gekennzeichnet)
- Waldgebiete außerhalb der Brut- und Setzzeit
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
50-500 EUR
Besonderheiten
- Rostock: Leinenpflicht in der Innenstadt und am Strand
- Rügen/Usedom: Leinenpflicht auf den meisten Strandabschnitten, separate Hundestrände vorhanden
- Brut- und Setzzeit (01.03.-15.07.): Anleinpflicht in Wald und Flur
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.