Leinenpflicht in Bremen
In Bremen besteht Leinenpflicht in der Innenstadt, in öffentlichen Anlagen und auf Kinderspielplätzen. Außerhalb der Innenstadt gibt es Freilaufflächen.
Gesetzliche Grundlage: Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundG) | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Leinenpflicht in der Innenstadt, öffentlichen Anlagen und belebten Bereichen.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Hundefreilaufflächen (z.B. Bürgerpark Teilbereiche)
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
50-500 EUR
Besonderheiten
- Gefährliche Hunde: Generelle Leinenpflicht + Maulkorbpflicht
- Haftpflichtversicherung: Pflicht für alle Hunde
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.