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Leinenpflicht in Brandenburg

Brandenburg hat keine landesweite Leinenpflicht für alle Hunde. In geschlossenen Ortschaften und auf öffentlichen Wegen müssen Hunde aber angeleint sein. Gefährliche Hunde haben generelle Leinenpflicht.

Gesetzliche Grundlage: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten von Hunden (HundehV) | Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften und auf öffentlichen Straßen und Wegen.

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Freilaufflächen
  • Freie Natur außerhalb geschlossener Ortschaften (unter Kontrolle)
  • Eigenes Grundstück

Bußgelder

50-500 EUR

Besonderheiten

  • Potsdam: Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet
  • Brut- und Setzzeit: Anleinpflicht in Wald und Flur
  • Gefährliche Hunde: Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Brandenburg

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