Leinenpflicht in Brandenburg
Brandenburg hat keine landesweite Leinenpflicht für alle Hunde. In geschlossenen Ortschaften und auf öffentlichen Wegen müssen Hunde aber angeleint sein. Gefährliche Hunde haben generelle Leinenpflicht.
Gesetzliche Grundlage: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten von Hunden (HundehV) | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften und auf öffentlichen Straßen und Wegen.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Freilaufflächen
- Freie Natur außerhalb geschlossener Ortschaften (unter Kontrolle)
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
50-500 EUR
Besonderheiten
- Potsdam: Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet
- Brut- und Setzzeit: Anleinpflicht in Wald und Flur
- Gefährliche Hunde: Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.