Leinenpflicht in Berlin
In Berlin gilt seit 2016 eine generelle Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Es gibt ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, in denen Hunde frei laufen dürfen.
Gesetzliche Grundlage: Berliner Hundegesetz (HundeG) | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Generelle Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen.
Wo dein Hund frei laufen darf
- 25 ausgewiesene Hundeauslaufgebiete (z.B. Grunewald, Tempelhofer Feld Teilbereiche)
- Eingezäunte Hundespielplätze
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
25-500 EUR, bei gefährlichen Hunden bis 10.000 EUR
Besonderheiten
- Hundeführerschein: Pflicht seit 2016 für alle Hundehalter
- Haftpflichtversicherung: Pflicht für alle Hunde
- Listenhunde: Zusätzlich Maulkorbpflicht
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.