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Leinenpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Leinenpflicht. Gemeinden können eigene Regelungen erlassen. In vielen Innenstädten und Parks gilt Leinenpflicht.

Gesetzliche Grundlage: Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde | Stand: 2026-03

Generelle Regelung

Keine landesweite Leinenpflicht. Regelung auf kommunaler Ebene.

Wo dein Hund frei laufen darf

  • Ausgewiesene Freilaufflächen
  • Wald und Flur, solange der Hund unter Kontrolle ist
  • Eigenes Grundstück

Bußgelder

25-500 EUR je nach Gemeinde und Verstoß

Besonderheiten

  • Stuttgart: Leinenpflicht in allen öffentlichen Anlagen
  • Freiburg: Leinenpflicht in der Innenstadt und Parks
  • Kampfhunde (Kategorie 1+2): Landesweite Leinenpflicht

Quellen

Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

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