Leinenpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Leinenpflicht. Gemeinden können eigene Regelungen erlassen. In vielen Innenstädten und Parks gilt Leinenpflicht.
Gesetzliche Grundlage: Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde | Stand: 2026-03
Generelle Regelung
Keine landesweite Leinenpflicht. Regelung auf kommunaler Ebene.
Wo dein Hund frei laufen darf
- Ausgewiesene Freilaufflächen
- Wald und Flur, solange der Hund unter Kontrolle ist
- Eigenes Grundstück
Bußgelder
25-500 EUR je nach Gemeinde und Verstoß
Besonderheiten
- Stuttgart: Leinenpflicht in allen öffentlichen Anlagen
- Freiburg: Leinenpflicht in der Innenstadt und Parks
- Kampfhunde (Kategorie 1+2): Landesweite Leinenpflicht
Quellen
Hinweis: Prüfe immer die aktuellen lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.