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Leinenpflicht in Deutschland

Übersicht der Leinenpflicht-Regeln in allen 16 Bundesländern. Wo darf dein Hund frei laufen, wo muss er an die Leine?

Gut zu wissen

Es gibt keine bundesweite Leinenpflicht in Deutschland. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, und Kommunen können zusätzliche Vorschriften erlassen. Die Regeln auf dieser Seite sind eine Zusammenfassung — prüfe immer die lokalen Bestimmungen deiner Gemeinde.

Übersicht

Alle 16 Bundesländer

Baden-Württemberg

Keine landesweite Leinenpflicht. Regelung auf kommunaler Ebene.

Bußgeld: 25-500 EUR je nach Gemeinde und Verstoß

Bayern

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen gelten.

Bußgeld: 25-1.000 EUR je nach Gemeinde

Berlin

Generelle Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen.

Bußgeld: 25-500 EUR, bei gefährlichen Hunden bis 10.000 EUR

Brandenburg

Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften und auf öffentlichen Straßen und Wegen.

Bußgeld: 50-500 EUR

Bremen

Leinenpflicht in der Innenstadt, öffentlichen Anlagen und belebten Bereichen.

Bußgeld: 50-500 EUR

Hamburg

Generelle Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen.

Bußgeld: 25-500 EUR, bei Listenhunden bis 50.000 EUR

Hessen

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen gelten.

Bußgeld: 25-5.000 EUR je nach Gemeinde

Mecklenburg-Vorpommern

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen, besonders in Badeorten.

Bußgeld: 50-500 EUR

Niedersachsen

Keine landesweite Leinenpflicht. Sachkundenachweis ist Pflicht.

Bußgeld: 25-500 EUR, Verstoß gegen Sachkundenachweis bis 10.000 EUR

Nordrhein-Westfalen

Keine landesweite Leinenpflicht für kleine Hunde. Große Hunde (ab 40 cm/20 kg) kommunal oft anleinpflichtig.

Bußgeld: 25-1.000 EUR, bei gefährlichen Hunden bis 50.000 EUR

Rheinland-Pfalz

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen.

Bußgeld: 25-500 EUR je nach Gemeinde

Saarland

Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Bußgeld: 25-500 EUR

Sachsen

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen gelten.

Bußgeld: 25-1.000 EUR je nach Gemeinde

Sachsen-Anhalt

Leinenpflicht in geschlossenen Ortschaften und auf öffentlichen Wegen.

Bußgeld: 50-500 EUR

Schleswig-Holstein

Leinenpflicht in Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden, Märkten und auf Kinderspielplätzen.

Bußgeld: 25-500 EUR

Thüringen

Keine landesweite Leinenpflicht. Kommunale Regelungen.

Bußgeld: 25-500 EUR je nach Gemeinde

Häufige Fragen zur Leinenpflicht

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