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Listenhunde Schweiz

In der Schweiz regeln die Kantone die Hundehaltung. 13 von 26 Kantonen haben Rasselisten — einige mit Haltungsverbot.

Stand: 2026-03

Wichtig vor jeder Reise mit Hund

Listenhunde-Regelungen ändern sich. Vor jedem Aufenthalt in einem anderen Kanton bitte direkt beim kantonalen Veterinäramt prüfen, ob die hier angegebene Regelung noch gilt.

Stand der Daten: April 2026. Pawly Place stellt diese Übersicht zur Orientierung bereit und übernimmt keine Haftung für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit. Verbindliche Auskunft gibt nur das jeweils zuständige Kantonsamt.

Kantone mit Haltungsverbot

In den Kantonen Zürich, Freiburg, Genf, Schaffhausen, Thurgau, Tessin und Wallis sind Pitbull Terrier (American Pit Bull Terrier) verboten. Das bedeutet: keine Neuanschaffung, kein Import, keine Zucht. Bestehende Halter haben Bestandsschutz mit Auflagen.

Kantone mit Bewilligungspflicht

Weitere Kantone (z.B. Aargau, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Solothurn) verlangen eine Bewilligung für bestimmte Rassen. Halter müssen Sachkunde, Leumundszeugnis und eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Kantone ohne Rasseliste

Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug und weitere haben keine Rasselisten. Dort wird nach dem Verhalten des einzelnen Hundes beurteilt.

Alle 26 Kantone im Überblick

Sortiert nach Strenge der Regelung. Klicken für Details, Rasseliste und offizielle Quelle.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Vor Reise oder Umzug bitte das offizielle Veterinäramt des Zielkantons kontaktieren. Änderungen der Listen werden meist mit kurzer Vorlaufzeit umgesetzt.

Häufige Fragen

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