Listenhunde Deutschland
In Deutschland hat jedes Bundesland eigene Rasselisten. Hier findest du eine Übersicht aller als gefährlich eingestuften Rassen und die geltenden Auflagen.
Stand: 2026-03
Was sind Listenhunde?
Als "Listenhunde" werden Hunderassen bezeichnet, die in der jeweiligen Landeshundeverordnung als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden. Die Einstufung bedeutet nicht, dass jeder einzelne Hund gefährlich ist — es handelt sich um eine pauschale Rassezuordnung.
Die häufigsten Rassen auf Listen
American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Bullterrier stehen in fast allen Bundesländern auf der Liste. Rottweiler, Dogo Argentino, Kangal und Fila Brasileiro sind in vielen, aber nicht allen Bundesländern gelistet. Schleswig-Holstein und Thüringen haben keine Rasselisten — dort wird nach Verhalten beurteilt.
Typische Auflagen
Für Listenhunde gelten je nach Bundesland: Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung (erhöhte Summe), Leinen- und Maulkorbpflicht, Chippflicht, Wesenstest (in manchen Bundesländern kann ein bestandener Test die Auflagen lockern), erhöhte Hundesteuer und Genehmigungspflicht.
Bundesländer ohne Rasseliste
Schleswig-Holstein und Thüringen verzichten auf Rasselisten. Dort werden Hunde erst nach einem konkreten Vorfall als gefährlich eingestuft. Niedersachsen hat 2002 die Rasseliste abgeschafft — es gilt aber weiterhin die Pflicht zu Sachkunde-Nachweis für alle Ersthalter.
Häufige Fragen
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